FBL Siemen teilt mit, dass in der letzten VA-Sitzung zur Anfrage des Ratsmitgliedes Teusner zur Ausschreibung von Ökostrom eine falsche Aussage getroffen worden sei. Wie in den vorhergehenden Ausschreibungen für Strom und Gas müsse ein Bezug von Ökostrom vor der Ausschreibung festgelegt werden. Er weist darauf hin, dass Ökostrom 4 bis 6 % über dem Normalpreis liege. Bisher habe sich die Ratsmehrheit aus Kostengründen gegen den Bezug von Ökostrom ausgesprochen. Eine Bestätigung müsse bis 23.12.2015 dem Landkreis vorgelegt werde. Evtl. bestehe die Möglichkeit eines Umlaufverfahrens nach der heutigen Ratssitzung.

 

Bürgermeister Pieper weist ergänzend darauf hin, dass die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses vorliege. Sollten alle Beigeordneten einem Umlaufverfahren zustimmen, könne dies im Anschluss an die Sitzung erfolgen, ansonsten müsse er am 21.12.2015 noch den Verwaltungsausschuss einberufen.

 

Nach der Ratssitzung werden sich die Beigeordneten und die Verwaltung hierzu abstimmen.