Ratsmitglied Weden weist darauf hin, dass nach Mitteilung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer die Kinder der nicht registrierten Flüchtlinge gerne die Schule besuchen würden, dies aber wohl aufgrund einer rechtlichen Regelung nicht könnten. Seitens der Oberschule würden hiergegen keine Bedenken bestehen. Hier sollte eine grundsätzliche Klarstellung erfolgen.

 

Bürgermeister Pieper weist auf die Rechtslage hin. Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Amtshilfe den Kommunen zugeteilt würden, sei kein Schulbesuch vorgesehen. Dieses wurde den ehrenamtlichen Helfern klar kommuniziert. Für diesbezügliche Fragen möchten sich die Personen direkt an die Verwaltung wenden.