Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Bericht der Verwaltung zur möglichen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142 "Wiefelstede-Nord" zur Kenntnis.

 


 

BM Pieper verweist auf die hohe Anzahl an Bewerbern aus der Gemeinde Wiefelstede. Ein Bedarf an neuen Wohnbauflächen sei vorhanden. Wichtig sei auch ein weiterer Mietwohnungsbau, um jungen Menschen bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können. Es gebe verschiedene potenzielle Wohnbauflächen und ihm sei klar, dass es sich in diesem Fall nicht um eine 1A-Fläche handele. Entscheidend sei jedoch eine Einigung zwischen den Eigentümern und der Gemeinde, die hier erzielt werden konnte. Mit den betroffenen Parteien seien noch weitere Gespräche notwendig. Deshalb und auch wegen des noch offenen Umfangs der Bebauung schlage die Verwaltung lediglich eine Kenntnisnahme des heutigen Berichts und eine weitere Beratung in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vor. Die vorliegenden Entwürfe seien erste Ideen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke weist darauf hin, dass es heute noch nicht um den Beginn der Bauleitplanverfahren gehe.

 

Frau Abel, NWP, erläutert anschließend die möglichen Planungsvarianten anhand der beigefügten Präsentation. Die Fläche sei in guter Erreichbarkeit der Infrastruktur gelegen. Gemäß vorliegender Geruchsimmissionsprognose sei die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes an dieser Stelle wohl realisierbar. Möglich sei hier die Ausweisung von insgesamt rund 50 Baugrundstücken. Weitere Untersuchungen auch zum Thema Lärm seien jedoch noch erforderlich.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt, dass die CDU-Fraktion die beiden angrenzenden Betriebe, eine Gärtnerei und ein landwirtschaftlicher Betrieb, in ihrer Existenz schützen möchte. Beide dürften zudem nicht in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Außerdem habe man Bedenken wegen der Lärmemissionen, die von der Gärtnerei ausgehen würden, die direkt an die geplanten Wohnbaugrundstücke angrenze. Eine Teilfläche des geplanten Geltungsbereichs solle außerdem angeblich gar nicht zur Verfügung stehen. Man sei sich daher nicht sicher, ob man der geplanten Wohnbebauung überhaupt zustimmen könne. Hierzu benötige man weitere Informationen.

 

Ausschussmitglied Schneider erklärt, dass sich seine Fraktion nach ausführlicher Diskussion ebenfalls für den Erhalt der Betriebe ausspreche. Der Flächenstreifen entlang der Oldenburger Landstraße (Anmerkung: Variante 1 in der Präsentation) sei jedoch geeignet. Bisher sei auch nur über diese Fläche gesprochen worden bis plötzlich von der Verwaltung ein größerer Plan für ein Wohngebiet vorgelegt worden sei. Die Gemeinde sei auf Gewerbebetriebe und die dort vorhandenen Arbeitsplätze angewiesen. Die SPD-Fraktion werde daher eine Überplanung der Gesamtfläche nicht mittragen. Man sollte sich auf die Fläche entlang der Landesstraße beschränken. Es sei denn, mit der Betriebseigentümerin könne eine Einigung über Alternativflächen gefunden werden. Dies sollte bis zur nächsten Sitzung geprüft werden, ebenso wie die Auswirkungen der Lärmemissionen des Swemmbades auf die geplante Wohnbebauung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollte außerdem wegen der laut Prognose grenzwertigen Geruchsimmissionen im Randbereich an dieser Stelle etwas zurückgenommen werden, auch wenn zurzeit ein hoher Wohnbauflächenbedarf bestehe. Noch besser wäre jedoch die Ausweisung von Wohnbauflächen an anderer Stelle.

 

Ausschussmitglied Bruns stimmt seinem Vorredner zu. Ein Wohnbauflächenbedarf sei vorhanden. Bei der in Rede stehenden Fläche handele es sich jedoch nicht um eine 1 A-Lage für eine Wohnbebauung, die hier aufgrund des ländlichen Charakters der Umgebung für ihn einfach nicht hinpasse. Die bestehenden Betriebe dürften außerdem nicht geschädigt werden.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass seine Fraktion bei einer Zustimmung gegen ihre eigenen Grundsätze einer behutsamen Bebauung verstoßen würde. Er fordert eine stärkere Betonung auf den sozialen Wohnungsbau auch wegen der ankommenden Flüchtlinge. In der heutigen Sitzung werde insgesamt über die Ausweisung von ca. 130 Wohnbaugrundstücken beraten. Fraglich sei, ob die vorhandene Infrastruktur hierfür überhaupt ausreiche. Die hier diskutierte Fläche eigne sich möglicherweise auch als Standort für eine Sporthalle.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wiefelstede-Nord“ nicht zustimmen werde. Problematisch sei insbesondere der Lärm der Beregnungsanlagen der Gärtnerei, die im Bedarfsfall auch am Wochenende und in  der Nacht laufen würden.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Herr Karl-Heinz Gertjegerdes weist daraufhin, dass Hassel ein Dorf sei. Über eine Bauvoranfrage seinerseits sei auch deshalb negativ entschieden worden. Die Geruchsprognose rechne mit falschen Werten und sei daher nicht korrekt. Die Lärmemissionen der Betriebe seien voraussichtlich ein großes Problem, da hier auch sonntags gearbeitet werde. Zu beachten sei auch die Altlast, die sich in unmittelbarer Nähe befinde. Er freut sich, dass sich alle Parteien für den Erhalt der Gärtnerei einsetzen, und hofft, dass dies auch so bleibt.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Ausschussvorsitzender Nacke weist noch einmal daraufhin, dass die vorliegende Geruchsprognose für das noch durchzuführende Bauleitplanverfahren nicht geeignet sei. Hierfür sei ein Gutachten notwendig. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass lediglich der Bericht zur Kenntnis genommen werde. Eine weitere Beratung im Ausschuss solle nur dann durchgeführt werden, wenn die noch offenen Fragen geklärt worden seien.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: