a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 I "Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert den Planentwurf und die Bebauungsvarianten anhand der beigefügten Präsentation. Konflikte mit den angrenzenden gewerblichen Betrieben seien zu erwarten aber voraussichtlich auch lösbar.

 

Ausschussmitglied Bruns führt aus, dass sich seine Fraktion zunächst wegen der Auslastung der vorhandenen Infrastruktur gegen diese Planung gesträubt habe. Aufgrund des jetzt festzustellenden hohen Bedarfs an Wohnbauflächen werde man nunmehr, wenn auch zähneknirschend, zustimmen.

 

Ausschussmitglied Stalling freut sich über eine möglich Wohnbauflächenentwicklung im Gemeindesüden. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Entwicklungsmöglichkeiten des sich in der Nähe befindenden landwirtschaftlichen Betriebes, einem von nur noch zweien in diesem Bereich, nicht eingeschränkt werden dürfen. Er weist darauf hin, dass im Unterboden der Fläche Am Ostkamp mit Bauschutt gerechnet werden müsse.

 

FBL Siemen erklärt, dass die alte Zufahrt zur Schützenwiese seinerzeit mit Bauschutt befestigt worden sei.

 

Ausschussmitglied Stalling entgegnet, dass hier auch noch der Bauschutt eines Bauernhauses liegen solle, dass in den 50ern abgebrannt sei.

 

Ausschussmitglied Weden freut sich über die heutige Zustimmung zur Planung, die von der SPD-Fraktion schon seit Jahren gefordert werde. Ziel müsse eine Generationen übergreifende Bebauung und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sein. Im Ammerland würden zurzeit 1.500 Wohnungen fehlen. Die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Infrastruktur seien nachvollziehbar. Die Grundschule sei jedoch bereits jetzt zu klein, so dass man sich mit einer Erweiterung ohnehin befassen müsse. Der Bebauungsplan sollte jetzt auf den Weg gebracht und die Details später geklärt werden.

 

Ausschussmitglied Teusner war ursprünglich auch gegen die jetzige Planung. Seit September letzten Jahres seien durch den Flüchtlingszustrom jedoch grundlegende Änderungen eingetreten. Die Fläche Am Ostkamp sei eigentlich als Reservefläche gedacht gewesen. Der Zeitpunkt für die Ausweisung eines Wohngebietes sei jedoch jetzt gekommen. Das Schulproblem müsse man jedoch zeitgleich lösen. Er wünscht sich mehr Flächen für sozialen Wohnungsbau, der auch zuerst umgesetzt werden sollte. Erst anschließend sollte die restliche Fläche behutsam vermarktet werden. Der Bau der Kindertageseinrichtung müsse ebenfalls zeitgleich geplant werden. Er schlägt eine zusätzliche direkte Fuß-/Radwegverbindung in nördlichen Bereich zum Ostkamp vor. Der Boden müsse untersucht werden auch wegen möglicher Altlasten vom ehemaligen Fliegerhorst.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion zustimmen werde, und fragt, ob ein Spielplatz nicht erforderlich oder in der Nähe bereits vorhanden sei.

 

FBL Siemen erklärt, dass sich in unmittelbarer Nähe bereits ein Spielplatz befinde (Anmerkung: Spielplatz Am Ostkamp, Siedlung Am Fliegerhorst).

 

Ausschussmitglied Teusner schlägt vor, wegen der zentralen Lage ebenfalls Flächen für Seniorenwohnungen und alternative Wohnformen einzuplanen.

 

Frau Abel hält entgegen, dass der Bebauungsplanentwurf solche Wohnformen nicht ausschließe. Die Umsetzung durch einen Investor wäre möglich.

 

Ausschussvorsitzender Nacke wirft ein, dass die Planung nicht aufgrund des Hinweises eines einzelnen Ausschussmitgliedes geändert werde.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Betroffenen die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Frau Renate Heerwagen, 2. Vorsitzende des Seniorenbeirats, erklärt, dass man seit Jahren nach geeigneten Flächen für seniorengerechtes Wohnen gesucht habe. Hier könnte ein solches Vorhaben verwirklicht werden.

 

Herr Jörn Frers, Landwirt und von der Planung betroffen, erklärt, dass er vor zwei Jahren einen Boxenlaufstall errichtet habe. Die in der Fortschreibung der Entwicklungsstudie angenommene Hauptwindrichtung stimme seiner Meinung nach nicht mit der Realität überein. Er befürchtet Einschränkungen durch die geplante Ausweisung eines Wohngebietes in der Nähe zu seinem Betrieb und fühlt sich übergangen. In einem Geruchsgutachten werde außerdem nur der Bestand berücksichtigt.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt Frau Abel, dass alte Gutachten nicht vorlegen würden. Beim Erstellen eines Geruchsgutachtens werden auch die Erweiterungsabsichten der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe berücksichtigt. Im Verfahren werde außerdem die Landwirtschaftskammer beteiligt, die die Interessen der Landwirte vertrete.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: