a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 124 "Verbrauchermarkt Wiefelstede - Hauptstraße" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert den Planungsentwurf anhand der beigefügten Präsentation. Die Fläche des ehemaligen Postzustellstützpunktes stehe für die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche zur Verfügung. Der Netto-Markt befinde sich zwar nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde (EHK) außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, durch eine Auswirkungsanalyse konnte jedoch die Verträglichkeit der Erweiterung nachgewiesen werden. Bei dem Markt handele es sich außerdem bereits um großflächigen Einzelhandel. Der Landkreis Ammerland habe zu dem geplanten Vorhaben bereits einen positiven Bauvorbescheid erlassen. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 im beschleunigten Verfahren könne daher zugestimmt werden.

 

Ausschussmitglied Teusner stellt fest, dass das EHK und die Auswirkungsanalyse seiner Meinung nach nicht zusammenpassen würden.

 

Frau Abel hält entgegen, dass das EHK lediglich den Regelfall festlege. Hier handele es sich jedoch um einen atypischen Sonderfall, dessen Auswirkungen im Einzelfall zu prüfen seien. Das EHK stelle hierbei den Rahmenplan dar, der in die Abwägung einzustellen sei. Es handele sich hier nicht um die Neuansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes.

 

Ausschussmitglied Weden fügt hinzu, das man das EHK seinerzeit in dem Wissen verabschiedet habe, dass es Ausnahmen geben könne. Hier gehe es um die Erweiterung eines bestehenden Betriebes mit einem hohen Maß an Laufkundschaft und nicht um eine Neuansiedlung. Für den ehemaligen Postzustellstützpunkt hätte er sich jedoch eine andere Nutzung gewünscht, die zurzeit an anderer Stelle eher störe. Er weist darauf hin, dass bereits ein positiver Bauvorbescheid vorliege.

 

Ausschussmitglied Bruns stimmt der Erweiterung der Verkaufsfläche des Netto-Marktes grundsätzlich zu, fragt aber nach möglichen negativen Auswirkungen auf die anderen Lebensmittelmärkte.

 

Frau Abel erklärt, dass das Vorhaben gemäß vorliegender Auswirkungsanalyse verträglich sei. Durch die aktuelle Rechtsprechung und durch die geplante Änderung des Landesraumordnungsprogramms solle die Nahversorgung außerdem gestärkt werden.

 

Ausschussmitglied Schneider ist der Auffassung, dass der Standort des Netto-Marktes im EHK in den zentralen Versorgungsbereich Wiefelstedes hineingehört hätte. Die geplante Erweiterung sieht er positiv.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt FBL Siemen, dass nicht die gesamte Fläche des ehemaligen Postzustellstützpunktes für die Erweiterung des Netto-Marktes in Anspruch genommen werde. Die Verlagerung des angesprochenen Betriebes aus der Kirchstraße in die ehemaligen Räumlichkeiten der Post habe sich jedoch zerschlagen. Auf der verbleibenden Restfläche seien nur Dienstleistungen zugelassen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: