Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Ausführungsplanung einschließlich Kostenberechnung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Hochbauarbeiten gemäß Vergaberichtlinien auszuschreiben.

 


 

FDL Buschmann geht kurz auf die Beratungsvorlage ein. Geplant sei, im Zuge der Sanierung der Schulküche auch die Außenfassade energetisch zu sanieren. Die durchgehenden Betonbalken hätten viele Nachteile (u. a. Schimmelbildung, schlechte Wärmedämmung). Die Fassade soll wieder als Klinkermauerwerk und das Dachgeschoss ausbaufähig hergestellt werden. Hierfür würden Kosten in Höhe von 93.500 Euro anfallen. Die Kostenberechnung liege leider noch nicht vor und werde nachgereicht.

 

BM Pieper dankt dem Förderverein der Grundschule für die freiwillige Übernahme der Kosten für die neue Schulküche. Eine solche Einrichtung sei nicht zwingend erforderlich. Hier könne man nun parallel Sanierungsmaßnahmen durchführen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke schlägt vor, die Maßnahme aufgrund der geänderten Gewichtung in „Sanierung der Außenfassade“ umzubenennen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt FDL Buschmann, dass bei der Beurteilung des energetischen Sanierungsbedarfs der weiteren Gebäudeteile auch deren Nutzung zu berücksichtigen sei. Geplant sei als nächstes im Zuge der Dachsanierung weitere Dämmarbeiten durchzuführen. Der Gebäudeteil links neben der Schulküche sei aufgrund der Nutzung zweitrangig zu beurteilen.

 

Ausschussmitglied Schneider schlägt vor, die energetische Sanierung nicht nach der EnEV 2014 sondern entsprechend der Anforderung der EnEV 2016 durchzuführen, wenn dies nicht unnötig teuerer werde.

 

FDL Buschmann erklärt, dass die Durchführung der Sanierung nach der EnEV 2016 möglich sei.

 

Ausschussmitglied Kruse weist daraufhin, dass die Berücksichtigung der Anforderungen nach der EnEV 2016 höhere Kosten verursachen werde. Die Kostenberechnung zu den beiden Alternativen und die Finanzierung eventueller Mehrkosten sollten bis zur VA-Sitzung nachgereicht werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke ist der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag wegen der fehlenden Kostenberechnung entsprechend geändert werden müsste.

 

Hinweis: Die Kostenberechnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: