Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Maßnahme A umzusetzen, Nachbesserung für den Einmündungsbereich gemäß verkehrsbehördlicher Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Eine Sperrung für den Kfz-Verkehr erfolgt nicht.

 


 

Ausschussvorsitzender Claußen teilt mit, dass sich Frau Neumann, Ansprechpartnerin Arbeitskreis „Sicherer Schulweg“ heute aus terminlichen Gründen abgemeldet hat, sich aber ausdrücklich über die Einladung bedankt hätte.

 

FBL Siemen erklärt, dass in der letzten Fachausschusssitzung der Antrag des Arbeitskreises „Sicherer Schulweg“ aufgrund des gewünschten Ortstermines von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Der besagte Termin hat am 20.01.2016 um 07.15 Uhr unter Beteiligung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, Ratsmitgliedern und der Verwaltung stattgefunden. Daraufhin wurde die Verkehrsangelegenheit in der Verkehrsbesprechung am 09.02.2016 beim Landkreis erörtert. Im Falle keiner baulichen Veränderungen in diesem Kreuzungsbereich, d. h. keine Sperrung für den Kfz-Verkehr, würde die Straßenverkehrsbehörde eine zusätzliche Beschilderung der Kreuzung mit dem Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) anordnen. Weiterhin würde ein Heckendurchbruch zum besseren queren der Straße angeordnet werden. Aus diesem Grunde favorisiere die Verwaltung die in der Beratungsvorlage unter a) benannte Lösungsmöglichkeit.

 

Ausschussmitglied Rakebrand erklärt, dass er an dem Ortstermin teilgenommen habe. Es war sehr interessant und erstaunlich wieviel Verkehr zu dieser Uhrzeit vorhanden war. Die Aussage der Straßenverkehrsbehörde, dass fließender Verkehr immer besser sei, da hierdurch das Gefahrenpotential verringert werde, kann er nicht zustimmen. Seines Erachtens hole man sich mehr Verkehre hinzu. Seine Fraktion spricht sich für die Sperrung der Stichstraße aus und stellt somit auch den Antrag. Die Sperrung der Straße war auch so in der Vergangenheit nach Abschluss der Baumaßnahme geplant gewesen. Die Alternative weitere Beschilderungen vorzunehmen, sei nicht sinnvoll, da die Gefahrenstelle bestehen bleibe. Im Fall, dass keine Sperrung erfolge, spreche sich seine Fraktion für die Aufbringung eines Zebrastreifens über den gesamten Einmündungsbereich Gartenstraße aus. Aber die sicherste und erfolgreichere Lösung sei die Sperrung für den Pkw-Verkehr. Nochmals erklärt er, dass der fließende Verkehr für Kinder immer problematisch sei.

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass die Polizei in der Besprechung ausdrücklich mitgeteilt habe, dass in diesem Bereich ein Zebrastreifen rechtlich nicht zulässig ist. Bei einer Sperrung der Stichstraße nur für den Pkw-Verkehr werde sich die Situation nicht gravierend ändern. Die Verkehrsteilnehmer werden aufgrund der Sperrung (denn von dort kommt ja keiner mehr) ihr Verkehrsverhalten ändern und nicht nur zum Positiven. Weiterhin würden aus der Stichstraße Fußgänger und Fahrradfahrer kommen und einer Verlagerung der bisherigen Verkehre ist dann nicht auszuschließen. Die Verwaltung halte die Lösungsmöglichkeit a) für am sinnvollsten.

 

Aufgrund der Ausführungen durch Bürgermeister Pieper erklärt Ausschussmitglied Martens, dass man dem so folgen sollte.

 

Ausschussmitglied Thom hält die „große Sperrung“ auch nicht für sinnvoll.

 

Ausschussmitglied Rakebrand erklärt, dass seine Fraktion den Aussagen aus der Beratungsvorlage nicht zustimmen könne. Tatsache ist, dass der Verkehr aus dem Baugebiet Thienkamp nicht das Problem sei, sondern andere Verkehrsteilnehmer diese Strecke als Abkürzung benutzen um den Rückstaus auf der Ortsdurchfahrt etc. auszuweichen. Seines Erachtens könne man hier argumentieren aber der schnellfließende Verkehr ziehe noch mehr Verkehre hinzu, es mag sein dass er sich hier irre.

 

Über den Antrag der SPD-Fraktion, Sperrung der Stichstraße für den Pkw-Verkehr wird abgestimmt.

 

Dem Antrag wird bei 1 Ja- und 1 Enthaltung nicht entsprochen und ist somit abgelehnt.

 

Alsdann ergeht bei 1 Nein-Stimme und 9 Ja-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: