a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 124 "Verbrauchermarkt Wiefelstede - Hauptstraße" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert noch einmal kurz die Planung, die wenigen eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Sie erinnert daran, dass für das Vorhaben bereits ein positiver Bauvorbescheid erteilt wurde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Abel, dass mit der geplanten Änderung des Landesraumordnungsprogrammes die Nahversorgung gestärkt werden solle. Die Voraussetzungen, wie beispielsweise auch die fußläufige Erreichbarkeit, seien hier erfüllt.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: