a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede - An der Bäke“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert den Planungsentwurf und die beiden städtebaulichen Varianten anhand der beigefügten Präsentation. Der vorhandene Baumbestand und die Gewässer wurden bereits aufgenommen. Die Planung wurde entsprechend konkretisiert. Der markante Teil der Gehölze soll erhalten bleiben. Die Ammerländer Wasseracht habe in einer ersten Stellungnahme einen 5 m breiten Räumstreifen zur Böschungsoberkante der Halfsteder Bäke und einen Abstand der Baugrenze von 10 m gefordert. Dieser könne möglicherweise im nördlichen Bereich auf 7 m reduziert werden. Hierzu sei man derzeit noch im Gespräch. Der Grünzug entlang der Straße „An der Bäke“ soll erhalten bleiben. Entlang der Hauptstraße würden jedoch lediglich Einzelbäume als zu erhalten festgesetzt, da eine Sichtbeziehung zu den Geschäftshäusern notwendig sei. Entgegen der ursprünglichen Planung sei nach Rücksprache mit der Wasseracht eine Regenrückhaltefläche nicht mehr erforderlich. Beide städtebaulichen Konzepte seien mit dem vorgestellten Bebauungsplan umsetzbar.

 

Herr Schmidt, Athing & Eilers Immobilien, erklärt, dass geplant sei, den nördlichen Bereich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren. Aktuell gehe es hauptsächlich um das Lübben-Grundstück. Es sei vorgesehen, möglichst viel Grün zu erhalten und das Areal in mehreren Abschnitten behutsam zu entwickeln.

 

Ausschussmitglied Weden steht der Planung grundsätzlich positiv gegenüber, insbesondere wegen des gelungenen Lückenschlusses bei der Wohn- und Geschäftsbebauung. Er wünscht sich eine öffentliche Rad- und Fußwegverbindung zur Blumenstraße. Der grüne Charakter sollte erhalten bleiben. Er regt an, die Bezeichnung „An der Bäke“ zu überdenken, da diese irreführend sein könnte. Er schlägt vor, für Neuanpflanzung von Bäumen einen größeren Stammumfang als 10 - 12 cm vorzugeben. Welche der beiden Varianten umgesetzt werde, sei für ihn unwichtig und letztendlich auch Sache des Vermarkters. Abschließend weist er darauf hin, dass man in Wiefelstede zurzeit überhaupt keine Wohnbauflächen anbieten könne.

 

Ausschussmitglied Kruse spricht sich für die Variante 1 aus, sieht aber Mängel in der Verkehrsanbindung. Hier benötige man ausreichende Straßenbreiten beispielsweise für Rettungswagen.

 

Frau Abel entgegnet, dass die Gebäude über private Zufahrten an die öffentliche Verkehrsfläche angebunden werden würden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke vermisst an einigen Stellen Stellplätze, beispielsweise bei den Gebäuden, die an die Blumenstraße angebunden seien (Variante 1).

 

Frau Abel erklärt auf Anfrage, dass die Stellplätze an der Hauptstraße nicht zur Nutzung durch die Bewohner der hinteren Bungalows vorgesehen seien.

 

Herr Schmidt verweist auf die Wohnanlage hinter der Raiffeisenbank („Am Bült“). Auch hier seien nur wenige Stellplätze eingeplant worden.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion zu Variante 1 tendiere mit Altenwohnungen im hinteren Bereich. Im vorderen Mischgebiet sollten diese ausgeschlossen werden.

 

Herr Schmidt entgegnet, dass der Schwerpunkt im vorderen Bereich nicht bei altersgerechten Wohnungen liegen werde. Die Wohnungen sollen jedoch gut ausgestattet sein und beide Wohnformen ermöglichen.

 

Frau Abel fügt hinzu, dass eine Unterscheidung bei der Wohnnutzung im vorderen Bereich, wie bei der Variante 3, die inzwischen verworfen worden sei, nun nicht mehr vorgesehen sei.

 

Ausschussmitglied Kruse schlägt vor, durch eine entsprechende Festsetzung altersgerechte Wohnungen im vorderen Bereich zu unterbinden.

 

Frau Abel erklärt, dass eine solche Festsetzung in einem Bebauungsplan rechtlich nicht haltbar sei.

 

Ausschussmitglied Weden weist darauf hin, dass der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt sei. So habe die AWG in Petersfehn eine entsprechende Einrichtung direkt an der Hauptstraße errichten lassen. Die Fachleute hätten ihm auf Nachfragen erklärt, dass die Menschen diesen Nachteil wegen der zentralen Lage der Einrichtung gerne in Kauf nehmen würden. Der Bauherr solle entscheiden, wie altersgerecht gebaut werde. Zu diesem Thema gebe es unterschiedliche Auffassungen.

 

Ausschussmitglied Bruns hält die Planung für gelungen und erkundigt sich nach der Stimmungslage im Umfeld.

 

Herr Schmidt, der vor Ort wohnt, berichtet, dass die meisten Anlieger Veränderungen erwartet hätten. In Gesprächen sei das geplante Vorhaben positiv beurteilt worden, auch wegen eines vorhandenen eigenen Bedarfs nach entsprechendem Wohnraum in unmittelbarer Nähe zum bisherigen sozialen Umfeld. Es gebe aber auch andere Stimmen. Er betont deshalb noch einmal, dass die Umsetzung behutsam erfolgen solle.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns wird verwaltungsseitig bestätigt, dass trotz des so genannten beschleunigten Verfahrens eine Öffentlichkeitsunterrichtung stattfinden werde.

 

Ausschussmitglied Bruns hält grünordnerische Festsetzungen für nicht zwingend erforderlich.

 

Frau Abel erläutert, dass es sich hier nicht um grünordnerische Festsetzungen handele. Wie auch sonst üblich werde lediglich geregelt, dass pro 200 m² versiegelter Fläche ein Baum zu pflanzen und zu erhalten sei. Im Mischgebiet sei zusätzlich pro 6 Stellplätze ein weiterer Baum zu pflanzen. Außerdem seien als Einfriedung zur Straße „An der Bäke“ Hecken vorgeschrieben.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass seine ursprünglichen Bedenken nunmehr ausgeräumt werden konnten. Es handele sich hier um eine schöne, grüne, kleinflächige Innenentwicklung. Es werde zwar leider ein großer Teil der Bäume vernichtet, auf der anderen Seite aber auch ein Großteil erhalten. Er begrüßt die Pflanzgebote und die geplante Bebauung in Abschnitten. Abschließt mahnt er, die jungen Familien nicht zu vergessen. Diese seien ebenfalls wichtig. Auch hier gebe es einen Bedarf an Wohnbauflächen und eventuell auch an kleineren Wohnungen.

 

Ausschussmitglied Oltmanns hält weniger Stellplätze für sinnvoll, da dann mehr Grünfläche übrigbleibe. Immer mehr Menschen würden auf ein Auto verzichten und Alternativen nutzen (z. B. ÖPNV oder Mitfahrgelegenheiten).

 

Herr Schmidt erklärt auf Anfrage, dass die Fläche Lübben wahrscheinlich im nächsten Jahr realisiert werde, der vordere Bereich an der Hauptstraße in ca. 3 Jahren. Für die verbleibende Fläche sei die Umsetzung noch offen.

 

Ausschussmitglied Oltmanns ist der Auffassung, dass der Erhalt von Bäumen besser sei als Neuanpflanzungen.

 

Ausschussmitglied Schneider erklärt, dass es ihm egal sei, welche Variante umgesetzt werde. Dies sei Sache des Investors. Er geht jedoch davon aus, dass die Realisierung aufgrund der hohen Nachfrage insgesamt wesentlich schneller erfolgen werde. Er stimmt dem vorliegenden Bebauungspanentwurf zu und wünscht sich vom Investor eine angenehme Wohnanlage.

 

Ausschussmitglied Lübben bezeichnet dem Bebauungsplan als typisch für das Ammerland.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Lübben.

 

Ausschussmitglied Nacke kann sich im vorderen Bereich keine Seniorenwohnungen vorstellen. Die Lückenschließung sei erstrebenswert, die Geschäftshäuser an dieser Stellen wichtig.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: