Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt, dem Antrag auf Einrich­tung einer zweigruppigen Frühbetreuung für die Grundschule Wiefelstede vorläufig nicht zuzustimmen. Die Grundschule Wiefelstede wird gebeten, den kon­kreten Bedarf der Eltern bei kostenpflichtiger Betreuung zu ermitteln. Die Kosten sind transparent zu machen und zu benennen.

    


 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Schnörwangen teilt FBL Lemp mit, dass eine Abfrage der Eltern über die tatsächliche Notwendigkeit der Frühbetreuung und die Bereitschaft, hierfür Kosten aufzuwenden, bislang nicht durchgeführt wurde.

 

BM Pieper ergänzt, dass es sich hierbei um ein Angebot der Schule handelt. Hier wird auch eine Auswahl darüber getroffen, wer in die Frühbetreuung aufgenommen wird. Das Problem solle in der Schule gelöst werden.

 

Ausschussmitglied Dierks bemerkt, dass derzeit die Frühbetreuung durch die Schule gewährleistet wird. Hierfür werden Landesmittel in Anspruch genommen, was jedoch vom Land geduldet wird. Um über diesen Antrag entscheiden zu können, fehlt eine Abfrage der Eltern, ob die Frühbetreuung auch in diesem Umfang in Anspruch genom­men wird, wenn dies kostenpflichtig wird.

 

Ausschussmitglied Bäcker stimmt den Worten ihrer Vorrednerin zu und plädiert dafür, dass die Schule zunächst den konkreten Bedarf abprüfen sollte.

 

BM Pieper erläutert, dass die Grundschule Wiefelstede die Frühbetreuung bisher kosten­frei organisiert habe. Sollte die Gemeinde die Frühbetreuung nun als freiwillige Aufgabe übernehmen sollen, würde das für alle zurzeit 41 Kinder gelten. Wie andere Angebote auch, ist diese Frühbetreuung dann nur kostenpflichtig zu gestalten. Nach außen sei diese Kostenpflicht schwierig zu vermitteln, denn grundsätzlich sind „Schulangebote“ kosten­frei. Daher wird verwaltungsseitig empfohlen, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Teusner führt aus, dass die Gemeinde Wiefelstede familienfreundlich sein will. Es gebe hier eine große Nachfrage bei der Frühbetreuung. Die bislang ermit­telten Kosten in Höhe  von rd. 13,00 € sind nicht sehr hoch. Er plädiert ebenfalls für eine Bedarfsermittlung.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen ist froh darüber, dass es bisher so unaufgeregt gut gelaufen ist mit der kostenlosen Frühbetreuung. Sollte der Ausschuss den Antrag der Grundschule nun ablehnen, könnte nach außen der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde gegen eine Frühbetreuung wäre. Die Schule stehe hier auch in der Verant­wortung. Über den Antrag der Schule sollte man ohne weitere Bedarfsermittlung nicht entscheiden.

 

Ausschussmitglied Stolle vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die Schule gebeten wer­den sollte, den realen Bedarf bei einer Kostenbeteiligung der Eltern abzufragen.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: