Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Beratung über die Außenbereichssatzung Spohle, Im Winkel, bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

 


 

BM Pieper erläutert die Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Das Geruchsgutachten wurde gemäß Forderung des Landkreises überarbeitet. Der Entwässerungsverband Jade habe gegen die zusätzliche Einleitung von Oberflächenwasser keine Bedenken geäußert. Nach der neuen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) müssen nunmehr die Unterschiede in den Tierhaltungen berücksichtigt werden. Laut aktuellem Gutachten hätten sich die Beeinträchtigungen im bisherigen Geltungsbereich verstärkt. Im Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis Ammerland sei vereinbart worden, dass zunächst Gespräche mit den betroffenen Landwirten geführt werden sollten. Eine Stellungnahme liege bereits vor, die zweite werde noch eingeholt. Außerdem sei der Geltungsbereich der Satzung reduziert worden, so dass hier der Immissionswert von 20 % unterschritten werde.

 

Da eine Präsentation aus technischen Gründen nicht möglich ist, werden die in der Anlage beigefügten Pläne mit den vorgenommenen Änderungen sowie die entsprechend angepassten Abwägungsvorschläge den Ausschussmitgliedern im Umlauf zur Kenntnis gegeben.

 

BM Pieper betont, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen in Spohle wichtig sei, um hier die Eigenentwicklung zu stärken.

 

Ausschussmitglied Schneider hält die Reduzierung des Geltungsbereichs lediglich für einen theoretischen Ansatz, der in der Praxis zu Problemen oder gar zu Klagen führen können insbesondere bei Eigentümerwechseln. Im Vorfeld Gespräche mit den betroffenen Landwirten zu führen, reiche nicht aus. Diese könnten in Zukunft gezwungen sein, ihre Betriebe mit hohen Kosten technisch nachzurüsten, um die Immissionswerte einhalten zu können. Mit lediglich 5 Grundstücken würde man die Eigenentwicklung Spohles kaum stärken. Grundsätzlich sei man für eine Entwicklung der Ortschaft. Es sollte daher nach Alternativen in Spohle gesucht werden. Die jetzige Planung sei seiner Meinung nach sehr riskant, da die Grenzwerte nur gerade noch so eben eingehalten werden könnten, wobei die Lärmemissionen der Kühlanlagen eines angrenzenden Betriebes noch gar nicht berücksichtigt worden seien. Hier sei eventuell noch ein Schallgutachten zu erstellen.

 

BM Pieper erklärt, dass die Planung nicht optimal sei. Alternative Flächen habe er geprüft. Diese stünden jedoch nicht zur Verfügung, unter anderem, weil die Eigentümer nicht bereit seien zu verkaufen. Die Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen seien seiner Auffassung nach unproblematisch, da diese bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Spohle, Im Winkel“ geprüft worden sein müssten und die Wohnbebauung Im Winkel, 2. Abschnitt, deutlich näher am Betrieb liegen als der Satzungsbereich.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse bestätigt BM Pieper, dass geplant sei, dass die Gemeinde Eigentümer der Fläche werden solle. In den Kaufverträgen könne dann auf die Geruchsimmissionen hingewiesen und die Akzeptanz vereinbart werden. Problematisch könne die Situation allerdings bei einer Weiterveräußerung werden. Klagen der neuen Eigentümer könnten nicht ausgeschlossen werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke schlägt vor, zunächst die zurzeit noch fehlende Stellungnahme des zweiten betroffenen Landwirtes abzuwarten.

 

Ausschussmitglied Schneider weist darauf hin, dass es bei Geruchs- und Lärmemissionen keinen Bestandschutz gebe. Für ihn stelle sich außerdem die Frage, ob eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag nicht eventuell rechtswidrig sei. Da er Zweifel an der geplanten Vorgehensweise habe, sollte dieser Punkt im Vorfeld geklärt werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt BM Pieper, dass aktuell eine Bewerbung auf ein Wohnbaugrundstück in Spohle vorliege.

 

Ausschussmitglied Bruns rät, nicht leichtsinnig vorzugehen. Die Satzung sollte daher nur dann beschlossen werden, wenn von den betroffenen Betrieben keine Bedenken vorgebracht werden. Die diskutierten Beeinträchtigungen seien für ihn normal in einer Bauerschaft. Der Schutz der Betriebe sei jedoch wichtig. Er wünscht sich eine sanfte Bebauung.

 

Ausschussmitglied Teusner erinnert daran, dass man schon seit Jahren über eine Wohnbauentwicklung in Spohle diskutiere, weil diese für den Ort wichtig sei. Er wirft die Frage auf, wie sich die Gemeinde in diesem Fall rechtlich absichern könne, zumal die Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen noch nicht geprüft worden seien. Seiner Meinung nach müsse man eigentlich mit den Käufern sprechen und nicht mit den betroffenen Landwirten. Zu klären sei auch, welche Fragen in den Gesprächen mit den Landwirten gestellt wurden. Wegen der vielen offenen Fragen sollte die Angelegenheit vertagt werden.

 

Ausschussmitglied Weden spricht sich für Abrundungen bei der Ausweisung von Wohnbauflächen aus. Auch er weist darauf hin, dass es bei Geruchs- und Lärmemissionen keinen Bestandschutz gebe. Früher habe es die Möglichkeit der Ausweisung eines Dorfgebietes gegeben. Er möchte daher wissen, ob dies noch möglich sei, und wenn ja, warum man das hier nicht mache. Einen vergleichbaren Fall habe es in Wiefelstede gegeben. Man sollte zunächst das Ergebnis der Gespräche abwarten. Seine Bedenken würden jedoch bleiben.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass die Gemeinde derzeit bei jeder Bauleitplanung an die Immissionsgrenzen herankomme, und nennt einige Beispiele. Wichtig sei, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Alles andere sei letztlich eine politische Entscheidung, aber nur so sei eine Entwicklung überhaupt noch möglich.

 

BM Pieper erklärt auf die Frage von Ausschussmitglied Weden, dass für ein Dorfgebiet 15 % Geruchshäufigkeit als Grenzwert gelten würde. In vorliegenden Fall würde man sich im Bereich tolerierbarer Werte bewegen, wie auch die Landwirtschaftskammer festgestellt habe.

 

Anmerkung:   Aufgrund der dörflichen Lage und der landwirtschaftlichen Vorprägung wurde für den Schutzanspruch des Satzungsgebietes der Ansatz eines Dorfgebietes gewählt (siehe Seite 11 der Begründung).

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff weist darauf hin, dass es hier lediglich um 5 Grundstücke gehe, die sich an ein bereits vorhandenes Wohngebiet anschließen würden. Er bittet um Auskunft, ob es aus diesem Bereich in der Vergangenheit Beschwerden gegeben habe.

 

FBL Siemen erklärt, dass ihm keine entsprechenden Beschwerden bekannt seien.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff hat grundsätzlich keine größeren Bedenken gegen die Planung, die jedoch unbedingt noch mit den betroffenen Landwirten abzustimmen sei. Dennoch sieht auch er die Möglichkeit zukünftiger Klagen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke fasst das Ergebnis der bisherigen Beratung zusammen. Zunächst sei beantragt worden, die Angelegenheit zu vertagen. Zum zweiten sei von der Notwendigkeit eines Lärmschutzgutachtens gesprochen, jedoch von keiner Stelle konkret beantragt worden.

 

BM Pieper erklärt, dass seiner Auffassung nach ein Lärmschutzgutachten für den Bebauungsplan „Spohle, Im Winkel“ vorliege, dessen Geltungsbereich näher an der angesprochenen Lärmquelle liege. Zudem habe der Landkreis in seiner Stellungnahme nicht auf das Erfordernis einer entsprechenden Untersuchung hingewiesen.

 

Ausschussmitglied Schneider ist der Auffassung, dass auf ein neues Lärmschutzgutachten verzichtet werden kann, wenn es seit damals keine wesentlichen Veränderungen gegeben habe. Für ihn sei wichtig zu erfahren, was genau mit den betroffenen Landwirten besprochen wurde. Die SPD-Fraktion wolle die Planung nicht verhindern, sie sollte jedoch stabiler aufgebaut sein.

 

Ausschussmitglied Teusner hält das vorhandene Gutachten ebenfalls für ausreichend.

 

Ausschussmitglied Bruns ist der Auffassung, dass man zunächst das Ergebnis der Gespräche abwarten sollte, wenn aktuell kein Druck bestehe, Wohnbauflächen in Spohle auszuweisen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke schlägt vor, zuerst über den Antrag auf Vertagung abstimmen zu lassen.

 

Anschließend ergeht einstimmig folgender Beschluss: