a)      Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 57/45 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Gerold-Hellmers-Straße“. Die Straße ist an die Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 2.286 m².

 

b)     Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 95, 57/43 und 93/2 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Heinrich-Klarmann-Straße“. Die Straße ist an die Straßen „Gristeder Straße“ und „Gerold-Hellmers-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.368 m².

 

 


 

Eingangs wird verwaltungsseitig kurz der Sachstand erläutert.

 

Ausschussmitglied Oltmanns teilt mit, dass sich seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus den bekannten Gründen gegen diese Widmung ausspreche (waren schon gegen die Bauleitplanung).

 

Alsdann ergeht bei 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: