Sitzung: 20.09.2016 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/0646/2016
a)
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014,
wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 57/45 der Flur 10 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die
Bezeichnung „Gerold-Hellmers-Straße“. Die Straße ist an die Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“
angebunden und hat eine Gesamtgröße von 2.286 m².
b)
Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, werden mit sofortiger Wirkung die
Wegeflurstücke 95, 57/43 und 93/2 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung
„Heinrich-Klarmann-Straße“. Die Straße ist an die Straßen „Gristeder Straße“
und „Gerold-Hellmers-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.368 m².
Eingangs wird verwaltungsseitig kurz der Sachstand erläutert.
Ausschussmitglied Oltmanns teilt mit, dass sich seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus den bekannten Gründen gegen diese Widmung ausspreche (waren schon gegen die Bauleitplanung).
Alsdann ergeht bei 9 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: