Ein Einwohner bemängelt, dass die Vorschriften des § 3 Niedersächsische Bauordnung nicht ausreichend beachtet wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Mühlengrund/ Krögerhof.

 

Bürgermeister Pieper entgegnet, dass im Verfahren alle relevanten Vorschriften des Baurechts berücksichtigt und alle Einwände abgewogen wurden, sodass hier heute die Änderung des Bebauungsplanes entscheidungsreif vorliegt.