Sitzung: 24.10.2016 Gemeinderat
Ein Einwohner bemängelt, dass die Vorschriften des § 3 Niedersächsische Bauordnung nicht ausreichend beachtet wurden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Mühlengrund/ Krögerhof.
Bürgermeister Pieper entgegnet, dass im Verfahren alle relevanten Vorschriften des Baurechts berücksichtigt und alle Einwände abgewogen wurden, sodass hier heute die Änderung des Bebauungsplanes entscheidungsreif vorliegt.