Ratsmitglied Hans-Dieter Schneider weist darauf hin, dass es etwas Besonderes sei die Straßen widmen und nach besonderen Menschen aus der Gemeinde benennen zu können. Er möchte nochmal an die Herren Wihelm Rippen, Heinrich Klarmann und Gerold Hellmers erinnern und freut sich, dass die Familien mit dieser Widmung einverstanden sind.

 

Jens-Gert Müller-Saathoff erläutert, dass die Grüne Fraktion sich bei dieser Abstimmung enthalten werde, da sie von Anfang an gegen diese Baumaßnahme gewesen sei.

 

 

Es ergeht bei 24 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen folgender Beschluss:

 

a)      Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 57/45 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Gerold-Hellmers-Straße“. Die Straße ist an die Gemeindestraße „Heinrich-Klarmann-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 2.286 m².

 

b)      Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2014, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 95, 57/43 und 93/2 der Flur 10 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Heinrich-Klarmann-Straße“. Die Straße ist an die Straßen „Gristeder Straße“ und „Gerold-Hellmers-Straße“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 1.368 m².