Ratsmitglied Weden erläutert, dass es von Anfang an große Bedenken zum Bauvorhaben Mühlengrund gegeben habe. Vor rund einem Jahr waren hier noch Brennnesseln, verfallene Schuppen und ähnliches vorzufinden. Er betont, dass die Sorgen der Bevölkerung jedoch ernst genommen wurden. Es seien diverse Fachbehörden hinzugezogen worden, wie z.B. die Umweltbehörde, die Verkehrsbehörde und die Denkmalschutzbehörde. Nun solle hier eine Seniorentagespflege, sowie betreutes Wohnen entstehen. Für Personen, die das betreute Wohnen in Anspruch nehmen, sei es wichtig zentral zu wohnen. Diese Ansprüche seien hier berücksichtigt.

 

Ratsmitglied Teusner macht deutlich, dass nun die letzte Möglichkeit sei, dieses Bauvorhaben zu verhindern. Er gibt zu bedenken, dass das betreute Wohnen kein geschützter Begriff sei und somit jeder dort einziehen könne. Daher stelle er den Antrag diese Entscheidung wieder zurück in den Bauausschuss zu geben, um dort erneut zu beraten. Er erläutert, dass hinter dem Grundstück von Edeka 2 Kindergärten geplant seien. Sein Vorschlag wäre, dieses Grundstück an den Investor zu verkaufen, damit dieser sein ursprüngliches Konzept umsetzen könne. Von diesem Geld solle dann die Obstbaumwiese gekauft werden. Dort könnten dann die zwei Kindergärten gebaut werden.

 

Ratsmitglied Schnörwangen stimmt Herrn Weden zu, dass die Bürger ernst genommen worden seien. Dies sei vor allem durch die Einbeziehung der entsprechenden Behörden erkennbar. Auch das alte Gebäude stehe unter Denkmalschutz und werde somit erhalten. Das Vorhaben werde von ihrer Fraktion daher unterstützt.

 

Der Antrag von Herrn Teusner die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Bauausschuss zu verweisen wird mit 3 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 24 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Ratsmitglied Müller-Saathoff weist darauf hin, dass das Bauernhaus lediglich in der Grundsubstanz erhalten bleibe und daher nicht absehbar sei, wie groß die Veränderungen an dem Haus sein werden.

 

Bürgermeister Pieper betont noch einmal, dass das Haus in der Grundsubstanz erhalten bleiben solle. Im Bebauungsplan sei das Gebäude mit einem D versehen. Hier sei jedoch der Landkreis in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zuständig, entsprechende Auflagen zu erteilen. Seitens der Gemeinde könnten hier keine weiteren Vorgaben erfolgen.  

 

Es ergeht bei 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 3 Nein-Stimmen folgender Beschluss:

 

a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 "Mühlengrund" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.