Sitzung: 24.10.2016 Gemeinderat
Vorlage: B/0647/2016
Ratsmitglied
Weden erläutert, dass es von Anfang an große Bedenken zum Bauvorhaben Mühlengrund
gegeben habe. Vor rund einem Jahr waren hier noch Brennnesseln, verfallene
Schuppen und ähnliches vorzufinden. Er betont, dass die Sorgen der Bevölkerung
jedoch ernst genommen wurden. Es seien diverse Fachbehörden hinzugezogen
worden, wie z.B. die Umweltbehörde, die Verkehrsbehörde und die
Denkmalschutzbehörde. Nun solle hier eine Seniorentagespflege, sowie betreutes
Wohnen entstehen. Für Personen, die das betreute Wohnen in Anspruch nehmen, sei
es wichtig zentral zu wohnen. Diese Ansprüche seien hier berücksichtigt.
Ratsmitglied
Teusner macht deutlich, dass nun die letzte Möglichkeit sei, dieses Bauvorhaben
zu verhindern. Er gibt zu bedenken, dass das betreute Wohnen kein geschützter
Begriff sei und somit jeder dort einziehen könne. Daher stelle er den Antrag
diese Entscheidung wieder zurück in den Bauausschuss zu geben, um dort erneut
zu beraten. Er erläutert, dass hinter dem Grundstück von Edeka 2 Kindergärten
geplant seien. Sein Vorschlag wäre, dieses Grundstück an den Investor zu
verkaufen, damit dieser sein ursprüngliches Konzept umsetzen könne. Von diesem
Geld solle dann die Obstbaumwiese gekauft werden. Dort könnten dann die zwei
Kindergärten gebaut werden.
Ratsmitglied
Schnörwangen stimmt Herrn Weden zu, dass die Bürger ernst genommen worden
seien. Dies sei vor allem durch die Einbeziehung der entsprechenden Behörden
erkennbar. Auch das alte Gebäude stehe unter Denkmalschutz und werde somit
erhalten. Das Vorhaben werde von ihrer Fraktion daher unterstützt.
Der Antrag von Herrn Teusner die Angelegenheit zur erneuten Beratung an
den Bauausschuss zu verweisen wird mit 3 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen und 24
Nein-Stimmen abgelehnt.
Ratsmitglied Müller-Saathoff
weist darauf hin, dass das Bauernhaus lediglich in der Grundsubstanz erhalten
bleibe und daher nicht absehbar sei, wie groß die Veränderungen an dem Haus
sein werden.
Bürgermeister Pieper betont
noch einmal, dass das Haus in der Grundsubstanz erhalten bleiben solle. Im
Bebauungsplan sei das Gebäude mit einem D versehen. Hier sei jedoch der Landkreis
in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zuständig, entsprechende Auflagen zu erteilen.
Seitens der Gemeinde könnten hier keine weiteren Vorgaben erfolgen.
Es ergeht bei 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
und 3 Nein-Stimmen folgender Beschluss:
a) Der Rat der Gemeinde
Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Rat der
Gemeinde Wiefelstede die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78
"Mühlengrund" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in
Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.