Bürgermeister Pieper gratuliert zunächst allen Ratskolleginnen und –kollegen zur Wahl in den Gemeinderat. Bürgermeister Pieper verpflichtet alle Ratsmitglieder gem. § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und dabei die Gesetze zu wahren.

Er weist sodann auf die den Ratsmitgliedern obliegenden Pflichten nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG hin. Die Verpflichtung werde er per Handschlag durchführen. Sie sei aktenkundig zu machen.

Weiterhin erläutert Herr Pieper, dass es bei den genannten Vorschriften des NKomVG zwei Änderungen gegeben hat, die erst am 01.11.2016 die Rechtskraft erlangt haben. Die neuste Textfassung wird daher mit der Ratspost zugesandt.