Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Männergesangverein „Liedertafel 1880“ zur Beschaffung eines Klaviers gemäß § 9 der Kulturförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 963,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 

 


Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff geht kurz auf die Beratungsvorlage ein und teilt mit, dass eine Aufarbeitung des vorhandenen Klaviers nicht wirtschaftlich sei.

 

 


Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: