Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Nutzung der gemeindeeigenen Schulräume, Schuleinrichtungen, Schulhöfe, Sportplätze, Sporthallen und Bäder sowie die Umsetzung der Richtlinien seit der letzten Berichterstattung (November 2015) zur Kenntnis.

 

 


Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff geht kurz auf die Beratungsvorlage und die Übersicht der erteilten Nutzungsgenehmigungen ein. Durch die Richtlinien für die Überlassung von gemeindeeigenen Schulräumen, Schulhöfen, Sportplätzen, Sporthallen und Bäder für schulfremde bzw. sportvereinsfremde Zwecke sind einige Veranstaltungen kostenpflichtig und andere wiederum nicht, teilt Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff weiterhin mit und gibt den Hinweis, dass eine Übersicht der Veranstaltungen auch im Internet unter www.wiefelstede.de (dort unter Bürgerinfoportal) abrufbar ist.

 

Ausschussmitglied Stalling führt aus, dass für die Nutzung des Mehrzweckgebäudes Neuenkruge bei der Durchführung einer Theateraufführung eine Nutzungsgebühr zu entrichten sei. Im Rahmen der Kulturförderung sollte seines Erachtens keine Gebühr anfallen, worauf er auch in der Sport- und Kulturausschusssitzung am 03.11.2015 bereits hingewiesen habe. Leider sei bis heute kein Antrag des Ortsbürgervereins Neuenkruge und Umgebung auf Änderung der Richtlinien gestellt worden. Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff bezieht sich auf die Richtlinie und erklärt, dass auch andere Vereine für bestimmte Veranstaltungen einen Beitrag zu leisten hätten (z. B. Büttenabend des Karnevalvereins Wiefelstede „Lachende Bütt“). Er frage sich, wie diese Veranstaltungen ins Verhältnis gesetzt und zusätzliche Ausnahmen von der Richtlinie gemacht werden sollten.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass die Richtlinie durch den Verwaltungsausschuss am 04.02.2013 beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Hintergrund der Richtlinie sei, Anträge auf eine private Nutzung gleich zu behandeln und insbesondere Veranstaltungen gewerblichen Charakters einen Kostenbeitrag abzuverlangen. Sofern Änderungen in der Richtlinie gewünscht sind, sollten diese in einem gesonderten Antrag detailliert benannt und für eine Vielzahl von Antragstellern gelten.

 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Bruns teilt Bürgermeister Pieper mit, dass die Nutzung der Mensa nicht beworben wird. Ein Antrag auf Nutzung wird in Absprache mit der Schulleitung wohlwollend behandelt, da die Mensa insbesondere dafür ausgerichtet sei, neben der schulischen Nutzung auch musikalische Veranstaltungen – insbesondere in den Abendstunden – vorzuhalten.

 

Ausschussmitglied Geerdes berichtet, dass beispielhaft in der Gemeinde Lemwerder die dort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten über die Agentur „MITUNSKANNMAN.REDEN. GmbH & Co.KG“ (www.mitunskannmanreden.de) vermittelt werden. Die Koordination in der Gemeinde Lemwerder übernimmt jedoch ein örtlicher Verein.

 


Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: