Sitzung: 08.11.2016 Sport- und Kulturausschuss
Vorlage: B/0706/2016
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über
die Nutzung der gemeindeeigenen Schulräume, Schuleinrichtungen, Schulhöfe,
Sportplätze, Sporthallen und Bäder sowie die Umsetzung der Richtlinien seit der
letzten Berichterstattung (November 2015) zur Kenntnis.
Ausschussvorsitzender
Müller-Saathoff geht kurz auf die Beratungsvorlage und die Übersicht der
erteilten Nutzungsgenehmigungen ein. Durch die Richtlinien für die Überlassung
von gemeindeeigenen Schulräumen, Schulhöfen, Sportplätzen, Sporthallen und
Bäder für schulfremde bzw. sportvereinsfremde Zwecke sind einige
Veranstaltungen kostenpflichtig und andere wiederum nicht, teilt
Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff weiterhin mit und gibt den Hinweis, dass
eine Übersicht der Veranstaltungen auch im Internet unter www.wiefelstede.de (dort unter Bürgerinfoportal)
abrufbar ist.
Ausschussmitglied Stalling
führt aus, dass für die Nutzung des Mehrzweckgebäudes Neuenkruge bei der
Durchführung einer Theateraufführung eine Nutzungsgebühr zu entrichten sei. Im
Rahmen der Kulturförderung sollte seines Erachtens keine Gebühr anfallen,
worauf er auch in der Sport- und Kulturausschusssitzung am 03.11.2015 bereits
hingewiesen habe. Leider sei bis heute kein Antrag des Ortsbürgervereins
Neuenkruge und Umgebung auf Änderung der Richtlinien gestellt worden.
Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff bezieht sich auf die Richtlinie und
erklärt, dass auch andere Vereine für bestimmte Veranstaltungen einen Beitrag
zu leisten hätten (z. B. Büttenabend des Karnevalvereins Wiefelstede „Lachende
Bütt“). Er frage sich, wie diese Veranstaltungen ins Verhältnis gesetzt und
zusätzliche Ausnahmen von der Richtlinie gemacht werden sollten.
Bürgermeister Pieper erklärt,
dass die Richtlinie durch den Verwaltungsausschuss am 04.02.2013 beschlossen
und mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Hintergrund der
Richtlinie sei, Anträge auf eine private Nutzung gleich zu behandeln und
insbesondere Veranstaltungen gewerblichen Charakters einen Kostenbeitrag
abzuverlangen. Sofern Änderungen in der Richtlinie gewünscht sind, sollten
diese in einem gesonderten Antrag detailliert benannt und für eine Vielzahl von
Antragstellern gelten.
Auf Anfrage des
Ausschussmitgliedes Bruns teilt Bürgermeister Pieper mit, dass die Nutzung der
Mensa nicht beworben wird. Ein Antrag auf Nutzung wird in Absprache mit der
Schulleitung wohlwollend behandelt, da die Mensa insbesondere dafür
ausgerichtet sei, neben der schulischen Nutzung auch musikalische
Veranstaltungen – insbesondere in den Abendstunden – vorzuhalten.
Ausschussmitglied Geerdes berichtet,
dass beispielhaft in der Gemeinde Lemwerder die dort zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten über die Agentur „MITUNSKANNMAN.REDEN. GmbH & Co.KG“ (www.mitunskannmanreden.de)
vermittelt werden. Die Koordination in der Gemeinde Lemwerder übernimmt jedoch
ein örtlicher Verein.
Sodann ergeht einstimmig
folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: