Stellvertretender Ausschussvorsitzender Stalling stellt die Beschlussfähigkeit des Feuerwehrausschusses fest.

 

Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass die hinzugewählten Mitglieder der neu gebildeten Ausschüsse jeweils auf die Vorschriften des § 40 bis 42 NKomVG verpflichtet werden müssen. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet der Bürgermeister Herrn Gemeindebrandmeister Heiko Bruns auf seine Verpflichtungen und händigt ihm die entsprechenden Rechtsvorschriften aus. Diese Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.