Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Schulbudget im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2017 zur Kenntnis.

 


Bürgermeister Pieper geht zunächst auf die historische Entwicklung und der letztendlichen Einführung des Schulbudgets im Jahre 1996 ein. Früher sei über jede Kleinigkeit (beispielhaft wird die Beschaffung einer Landkarte genannt) entschieden worden. Als Berechnungsgrundlage bei der damaligen Einführung des Schulbudgets wurden Durchschnittswerte der vorrangegangenen Jahre verwendet. Seither wurden weitere Anpassungen, wie z. B. die Berücksichtigung der Ganztagsschule, die inklusive Beschulung und die Anzahl der Schüler/-innen mit festgestelltem Unterstützungsbedarf, bei der Berechnung des Schulbudgets mit einbezogen. Mit dem zur Verfügung gestelltem Schulbudget befinden sich die Schulen der Gemeinde Wiefelstede im Vergleich zum Umland auf einem guten Level, bemerkt Bürgermeister Pieper weiterhin.

 

Ausschussmitglied Stolle teilt mit, dass sich die Schulleitungen in der Gemeinde Wiefelstede glücklich schätzen können, das jeweilige Schulbudget und die Berechnungsgrundlagen bzw. Berechnungsgrößen gemeinsam mit der Verwaltung zu besprechen und aufzustellen. Sie bittet darum, dieses auch zukünftig weiterzuführen, da so besondere Situationen erörtert werden können.

 

Auf Anfrage des hinzugewählten Ausschussmitglieds Kirmes stellt Ausschussmitglied Stolle dar, dass das Schulbudget seit vielen Jahren einvernehmlich mit der Schulleitung besprochen wurde und dies, im Vergleich zu anderen Gemeinden, eine Besonderheit darstelle.

 

Hinzugewähltes Mitglied Kirmes merkt an, dass für die inklusive Beschulung je Schule ein Grundbetrag von 3.000,00 Euro veranschlagt sei. Dieses stelle ein Ungleichgewicht dar, da jede Schule unterschiedlich viele Schüler/innen mit festgestelltem oder auch nichtfestgestelltem Förderbedarf aufweist. Für ihn sei die Berechnung des Schulbudgets mit einem Betrag von 150,00 Euro je Schüler/-in und hiermit verbundene mögliche Erhöhung dieses Betrages die bessere Wahl.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass der Grundbetrag mit Einführung der Inklusion gemeinschaftlich festgelegt worden sei und teilt die Auffassung von Herrn Kirmes, dass hier Ungleichheiten entstehen könnten. Allerdings sei es schwer zu ermitteln, welche/r Schüler/-in welchen Sachpostenaufwand auslöst. Das Ergebnis sei eine Pauschale ohne Gewichtung. Ein individueller Anpassungsbedarf sei immer möglich und durch den Betrag von 150,00 Euro je Schüler/-in mit festgestelltem Unterstützungsbedarf wird dem jeweiligen Mehr-/Minderbedarf bei den einzelnen Schulen gerecht.

 

 


Es ergeht einstimmig folgender Beschluss: