Der Schulausschuss nimmt den Bericht über die Schülerzahlen zur Kenntnis.

 


Auf Anfrage des hinzugewählten Mitglieds Wilksen teilt Bürgermeister Pieper mit, dass die Baugebiete 130 und 131 (links und rechts der Ofenerfelder Straße) inzwischen bebaut sind. Durch den Zuzug/Umzug in diesen Bereichen werden selbstverständlich auch die dortigen Krippenplätze aufgesucht und die Kinder im Primärbereich bei der Grundschule Metjendorf als zuständige Schule (Schulbezirk) beschult. Sodann geht er auf die übermittelte Auflistung der Geburtenzahlen (Stand 01.10.2016) ein und erläutert die erstellte Statistik. Im Ergebnis kann derzeit festgestellt werden, dass die Schülerzahlen resultierend auf die bundesweite steigende Kinderrate auch steigen werden. Bei der Entwicklung der Schülerzahlen und Bildung von Klassen ist grundsätzlich der Runderlass des MK vom 31.07.2012/05.05.2014 vorgeschrieben. Im Zuge der weiteren Schulentwicklungsplanung sei die Verwaltung bei der Erhebung und Entwicklung der Schülerzahlen von einer geringeren Teilungsgrenze, also unter Anwendung der Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) ausgegangen. Trotz der hervorragenden Arbeit, die in der Oberschule Wiefelstede geleistet wird, ist die Entwicklung der Schülerzahlen hier gegenüber den Grundschulen schwerer einschätzbar, da auch die KGS Rastede von vielen Schüler/-innen der Gemeinde Wiefelstede als Angebotsschule besucht wird und letztendlich der Elternwille entscheidend sei, äußert Bürgermeister Pieper weiterhin.

 

Ausschussmitglied Weden stellt dar, das nicht allein die Statistik „Entwicklung der Schülerzahlen und des Klassenbedarfs“ für die weitere Schulentwicklung hinzugezogen werden könne. Weitere Aspekte, etwa die Änderung der Rahmenbedingungen oder die Einführung der Inklusion – auf die inzwischen ein Rechtsanspruch besteht – und deren Ausmaß, müssen ebenfalls neben dem Klassenteiler bei der Entwicklung der Schülerzahlen und des Klassenbedarfs bzw. Raumbedarfs Berücksichtigung finden. Vor einiger Zeit ist man für die Grundschule Wiefelstede noch von einer Dreizügigkeit ausgegangen, inzwischen sollte mindestens von einer Vierzügigkeit, zum Teil sogar von einer Fünfzügigkeit ausgegangen werden, betont Ausschussmitglied Weden. Neben den Übersichten der Schülerzahlen sind zudem auch Übersichten über Geburtenzahlen der Beratungsvorlage beigefügt. Hier sei erkennbar, dass von den Ursprungszahlen im Laufe der Jahre ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist (beispielhaft führt Ausschussmitglied Weden im Schuleinzugsbereich Wiefelstede die Vergleichszahlen 2007 mit 66 Geburten [Jahrgang 2006/2007] und die Vergleichszahlen 2016 mit 96 Geburten sowie im Schuleinzugsbereich Metjendorf die Vergleichszahlen 2013 mit 84 Geburten und die Vergleichszahlen 2016 mit 95 Geburten [Jahrgang 2012/2013] auf). Zudem sollte man die Fluktuation in den verschiedenen Baugebieten beachten, meint Ausschussmitglied Weden weiterhin. Nach ca. 30 Jahren erfolge in der Regel ein Generationenwechsel, allerdings ändert sich heute die Familiengröße. So werden Spielplätze jahrelang nicht mehr genutzt und plötzlich wieder bespielt, führt Ausschussmitglied Weden aus. Auch die veränderten Angebote in den Schulen führen zu Änderungen der Inanspruchnahme. Ausschussmitglied Weden stellt fest, dass derzeit 425 Schülerinnen und Schüler die KGS in Rastede besuchen; hiervon 87 Schüler/-innen den Haupt- oder Realschulzweig. Die Schülerzahlen und damit das vorzuhaltende Angebot sind somit auch von der Gesellschaftsentwicklung abhängig, erklärt Ausschussmitglied Weden abschließend.

 

Ausschussmitglied Würdemann merkt an, dass die Anzahl der Schüler/-innen mit Unterstützungsbedarf in den Schuleinzugsbereichen Wiefelstede und Metjendorf deutlich auseinander liegen. In Metjendorf werden derzeit 5 Kinder beschult und in Wiefelstede mehr als 20. Er könne einen stetig steigenden Trend feststellen, diesen jedoch nicht erklären. Fraglich sei für ihn, ob die Verwaltung hierfür eine Erklärung habe. Bürgermeister Pieper teilt mit, dass für ihn diese Situation ebenfalls nicht erklärbar sei. Gegebenenfalls müssten beide Grundschulen einer Gesamtbetrachtung unterzogen werden, die jedoch seitens der Verwaltung nicht leistbar ist.

 

Auf Anfrage des hinzugewählten Mitglieds Kirmes teilt Bürgermeister Pieper mit, dass die Aufstellungen der „Geburtenzahlen“ sowie die „Entwicklung der Schülerzahlen“ nach reinen „Kopfzahlen“ aufgestellt worden sind. Der höhere Faktor für die Beschulung von Schüler/-innen mit festgestelltem Unterstützungsbedarf werde bei dem Zahlenwerk „Schülerzahlen 2016/2017)“ in den Gesamtschülerzahlen der jeweiligen Schulen bereits berücksichtigt.

 

Bürgermeister Pieper erläutert auf Anfrage des hinzugewählten Mitglieds Kirmes die unterschiedlichen Berechnungsweisen des Klassenbildungserlasses sowie der Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO). Planungsgröße für die erstellten Übersichten für die Schulentwicklung und damit auch die möglichen Auswirkungen auf den Raumbedarf für die zukünftigen Klassen ist die Anwendung der SchOrgVO, tatsächlich maßgebend jedoch der Klassenbildungserlass vom 31.07.2012/05.05.2014, merkt Bürgermeister Pieper an. Unberücksichtigt bleibt bei der gesamten Darstellung die Tatsache, dass auch Kann-Kinder eingeschult oder auch Kinder für den Schulbesuch zurückgestellt werden können, erwähnt Bürgermeister Pieper ausdrücklich.

 

Hinzugewähltes Mitglied Kirmes ist ebenfalls der Auffassung, dass der Anteil der Schüler/-innen mit festgestelltem Förderbedarf in Wiefelstede bei ca. 6,7 % und in Metjendorf hingegen bei lediglich ca. 1,7 %, sehr auffällig sei. Bürgermeister Pieper teilt nochmals mit, dass hierfür keine Gesamtbetrachtung vorliege und für jedes Kind eine individuelle Einschätzung hinsichtlich des Förderbedarfes bestünde. Dieses Anerkennungsverfahren sei von Kind zu Kind unterschiedlich. Er wird die Dezernentin der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück (Außenstelle Oldenburg), Frau Reichelt-Hoffmann bitten, in der nächsten Schulausschusssitzung über das Prozedere der Inklusion zu berichten.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen fragt an, ob auch Schüler/-innen mit festgestelltem Unterstützungsbedarf anderer Gemeinden an den Grundschulen der Gemeinde Wiefelstede beschult werden. Bürgermeister Pieper erklärt, dass es nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet ist, Kinder im Primarbereich in einer anderen Gemeinde zu beschulen. In den Jahrgängen der Schuljahre 2012/2013 sowie 2013/2014 wurden noch auswärtige Kinder in der Gemeinde Wiefelstede untergebracht, da die Grundschule Wiefelstede eine der ersten Schulen im Oldenburger Land war, die inklusiv beschult hat. Mittlerweile müsse davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Schüler/--innen mit festgestelltem Unterstützungsbedarf nur noch um Schüler/-innen handelt, die in der Gemeinde Wiefelstede wohnhaft sind.

 


Es ergeht einstimmig folgender Beschluss: