Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die mit der Einladung zur
Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2016 beigefügte 1. Satzung zur Änderung
der Spielgerätesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede.
Fachbereichsleiter Aukskel berichtet, dass zum 01.01.2015 eine neue
Spielgerätesteuersatzung in Kraft getreten sei. Nach dieser Satzung werden
Geräte mit Gewinnspielmöglichkeit mit 15% auf das Einspielergebnis versteuert.
Seit dieser Änderung haben, laut Aukskel, drei neue Spielhallen auf dem Gebiet
der Gemeinde Wiefelstede eröffnet. Damals wie heute seien die Betreiber
aufgrund der anstehenden Erhöhung der Besteuerung angeschrieben worden. Zur
Erhöhung zum 01.01.2015 habe es von den damals ansässigen Betreibern keine
Reaktion gegeben. Zur voraussichtlichen Erhöhung habe es eine Reaktion des
Betreibers der drei neuen Spielstätten gegeben. Dieser habe angegeben, dass diese
Spielstätten zurzeit noch defizitär liefen und er einer Anhebung der
Versteuerung deshalb nicht positive gegenüber stünde.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kruse erläutert Bürgermeister
Pieper, dass es keine gesetzliche Höchstgrenze für den Steuersatz gebe.
Gesetzlich sei der Grundsatz des Erdrosselungsverbotes festgesetzt. In
Gerichtsverfahren sei bereits geurteilt worden, dass ein Steuersatz von 20 %
akzeptabel sei. Laut Pieper solle weiterhin das Ziel im Auge behalten werden,
einen Wildwuchs von Spielhallen im Gemeindegebiet, zu verhindern. Er könne die
Argumentation des Spielhallenbetreibers hinsichtlich der Anhebung
nachvollziehen.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schröder berichtet Aukskel, dass
das zugrunde liegende Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012 stamme.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schnörwangen erklärt Pieper,
dass außer einem Spielgerät in einer Imbissbude in Metjendorf keine Spielgeräte
in Gaststätten aufgestellt seien. Grundsätzlich wären auch diese entsprechend
zu versteuern.
Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: