Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2016 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Spielgerätesteuersatzung der Gemeinde Wiefelstede.

    


Fachbereichsleiter Aukskel berichtet, dass zum 01.01.2015 eine neue Spielgerätesteuersatzung in Kraft getreten sei. Nach dieser Satzung werden Geräte mit Gewinnspielmöglichkeit mit 15% auf das Einspielergebnis versteuert. Seit dieser Änderung haben, laut Aukskel, drei neue Spielhallen auf dem Gebiet der Gemeinde Wiefelstede eröffnet. Damals wie heute seien die Betreiber aufgrund der anstehenden Erhöhung der Besteuerung angeschrieben worden. Zur Erhöhung zum 01.01.2015 habe es von den damals ansässigen Betreibern keine Reaktion gegeben. Zur voraussichtlichen Erhöhung habe es eine Reaktion des Betreibers der drei neuen Spielstätten gegeben. Dieser habe angegeben, dass diese Spielstätten zurzeit noch defizitär liefen und er einer Anhebung der Versteuerung deshalb nicht positive gegenüber stünde.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kruse erläutert Bürgermeister Pieper, dass es keine gesetzliche Höchstgrenze für den Steuersatz gebe. Gesetzlich sei der Grundsatz des Erdrosselungsverbotes festgesetzt. In Gerichtsverfahren sei bereits geurteilt worden, dass ein Steuersatz von 20 % akzeptabel sei. Laut Pieper solle weiterhin das Ziel im Auge behalten werden, einen Wildwuchs von Spielhallen im Gemeindegebiet, zu verhindern. Er könne die Argumentation des Spielhallenbetreibers hinsichtlich der Anhebung nachvollziehen.     

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schröder berichtet Aukskel, dass das zugrunde liegende Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012 stamme.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schnörwangen erklärt Pieper, dass außer einem Spielgerät in einer Imbissbude in Metjendorf keine Spielgeräte in Gaststätten aufgestellt seien. Grundsätzlich wären auch diese entsprechend zu versteuern. 

 

 

 


Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: