Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.

   


Fachbereichsleiter Aukskel erläutert anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation die aktuellen Entwicklungen der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2016.

 

Aukskel erläutert insbesondere, dass es ein Defizit bei der Einkommenssteuer geben werde. Dieses Defizit sei auch bei allen anderen Ammerlandgemeinden aufgetreten.

 

Die positive Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen sei auf einen erhöhten Grundbetrag, sowie auf die Neufestsetzung der Einwohnerzahlen auf den 30.06. zurückzuführen. Der Grundbetrag wurde erst in den letzten Tagen für 2016 festgesetzt.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey berichtet Bürgermeister Pieper, dass auf der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten der Ammerlandgemeinden flächendeckend davon berichtet wurde, dass ein Defizit zwischen Planung und Erwartung bei dem Anteil an der Einkommenssteuer bestehe.

 

Pieper erläutert weiter, dass in den Orientierungsdaten für das Jahr 2016 von einer Steigerung bei der Einkommenssteuer von 5 % ausgegangen worden sei. In der Ausführung habe es nun eine Steigerung von 1,5 % gegeben. Daraus resultiere das negative Ergebnis i. H. v. -230.000 Euro. Ein negatives Ergebnis in diesem Bereich sei in den letzten Jahren, laut Pieper, nicht üblich gewesen. 

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey erklärt Bürgermeister Pieper, dass es sich bei der Abrechnung des Anteils an der Einkommenssteuer um Abschlagszahlungen handle. In dem vorliegenden Ergebnis seien bereits voraussichtliche Rückzahlungen für die Abrechnung im Januar 2017 berücksichtigt.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Müller-Saathoff erklärt Bürgermeister Pieper, dass es sich bei der Vergnügungssteuer um Einnahmen aus der Spielgerätesteuer und aus Tanzveranstaltungen handle. Pieper betont, dass Vereinsveranstaltungen von der Besteuerung ausgenommen sind.