Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 23,96 Euro auf neu 21,36 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 19,53 Euro auf neu 18,92 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2017 festzusetzen;

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2016 beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 


 

Es ergeht ohne Aussprache einstimmig folgender Beschluss: