FBL Siemen merkt an, dass die Verwaltung nur mit der ausführlichen Beratungsvorlage dem neuen Fachausschuss den Sachverhalt und den vertraulich zugesandten Unterlagen die langjährig diskutierte Angelegenheit ausreichend Informationen geben konnte. Die Verwaltung habe die Beratungsvorlage vorab auch an den Landkreis Ammerland, Straßenverkehrsbehörde, weitergeleitet. Die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde wurde den Ausschussmitgliedern am 20.01.2017 nachgesandt. Aufgrund des Einvernehmens zwischen der Gemeinde Wiefelstede und dem Landkreis wurde auf die Anwesenheit der Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, Frau Meiners, heute verzichtet. Die Verwaltung ist der Meinung, dass eine Beschilderung nur dann Sinn mache, wenn sie auch überwacht werden kann. Weiter führt er aus, dass der Landkreis Ammerland, Straßenverkehrsbehörde, auf die Entscheidung der Gemeinde Wiefelstede warte, um das Ergebnis den übrigen Ammerland-Gemeinden mitzuteilen.

 

Ausschussvorsitzender Claußen gibt seinen Vorsitz an Ausschussmitglied Scholz ab.

 

Ausschussmitglied Claußen erklärt, dass die Gemeinde Wiefelstede sowie der Landkreis Ammerland sich bereits seit 5 Jahren mit dieser Thematik beschäftigen um eine Lösung zu finden und erläutert die Diskussionen kurz. Auch umliegende Kreise warten darauf, wie der Landkreis Ammerland nunmehr entscheidet. Die damaligen Polizeischüler waren seinerzeit tätig im Landkreis Ammerland und sind mit dem Landkreis übereingekommen, dass hier eine Lösung gefunden wird und danach durch die Polizei wieder Überprüfungen vorgenommen werden. Wie schon in der Vergangenheit möchte er darauf hinweisen, dass die Straßen nicht nur durch die landwirtschaftlichen Verkehre sondern auch durch andere größeren Fahrzeuge wie Müllwagen in Mitleidenschaft gezogen werden. Seiner Auffassung nach, können die Lohnunternehmer und Landwirte mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gut leben. Die Wirkung für einen besseren Straßenzustand wäre sehr groß. Seinen Fraktion stellt folgenden Antrag:

 

Die vorhandene Tonnenbegrenzung (5 to) soll beibehalten werden. Weiterhin sollte die Beschilderung durch „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ sowie Gewichtsbeschränkung auf 30 km/h erweitert werden.

 

 

Ausschussmitglied Würdemann erläutert ausführlich, dass in den 60-iger/70-iger Jahren die dezentralen Höfe mehr an unbefestigten Sandwegen angebunden waren, später wurden diese ohne große Auskofferung mit einer Asphaltdeckschicht etc. befestigt. Die Straßenreparaturen wurden in der damaligen Zeit gerade nach starkem Frost regelmäßig durchgeführt und wiesen dann auch einen besseren Straßenzustand auf. Nunmehr wird die Instandhaltung der Straßen meist aufgrund der fehlenden Mittel nicht durchgeführt. Vereinzelnd werden Grundsanierungen vorgenommen. Seines Erachtens würde eine „Schilderkombination“ aber auch die Ausnahmegenehmigungen zu viel Unmut und Unruhe führen. Weiterhin merkt er an, wenn wirklich keine regelmäßigen Kontrollen machbar sind, warum sollen dann überhaupt Schilder aufgestellt werden? Folgende Fragen habe er an die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen liegen vor?
  2. Wie viele Gebühren werden eingenommen?
  3. Wofür werden die Gelder verwandt?
  4. Gibt es Erfahrungen mit Aufsplitten bzw. biete diese Maßnahme noch den entsprechenden Effekt?
  5. Wie sind die Erfahrungen mit Schotterstraßen (wie versuchsweise einmal in Wemkendorf)?
  6. Evtl. Eigenverantwortlichkeit der Straßenzustände in die Hände der Landwirte legen?

 

Ausschussmitglied Würdemann teilt weiterhin mit, dass seine Fraktion folgenden weitergehenden Antrag stellt:

 

Die vorhandenen Tonnenbegrenzungen sind aufzuheben, im Gegenzug ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung an bestimmten (gefährdeten) Straßen zu beantragen.

 

Durch FBL Siemen wird darauf hingewiesen, dass die Ausnahmegenehmigungen durch den Landkreis Ammerland erteilt und hier auch die Gebühren eingenommen werden. Der Gemeinde ist bekannt, dass Ausnahmegenehmigungen durch den Maschinenring und durch Lohnunternehmer beantragt werden, durch hiesige Landwirte bisher nicht. Die Verwaltung wird die vorgenannten Fragen prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt beantworten.

 

Ausschussmitglied Thom spricht nochmals die letzten Beratungen in dieser Angelegenheit an. Da alles nicht praktikabel ist, sei es sinnvoller die Gewichtsbeschränkung aufzuheben. Allerdings sei er der Auffassung, dass Geschwindigkeitsreduzierungen sinnvoll sein könnten. Wenn man 50 bzw. 60 km/h fahren könne, dann kann man auch 30 km/h fahren. Seines Erachtens müsste den Lohnunternehmern ein „wirtschaftlicher Schaden“ durch Ordnungsgelder entstehen, die Geldstrafen müssten richtig wehtun.

 

Durch FBL Siemen wird angemerkt, dass der Landkreis Ammerland in seiner Stellungnahme aufgeführt habe, temporär (z. B. zur Erntezeit) oder im Einzelfall (z. B. Moorstrecken) Geschwindigkeitsbeschränkungen zu überprüfen.

 

Ausschussmitglied Helm weist darauf hin, dass in der Vergangenheit über diese Thematik ausführlich beraten wurde, dies weise auch die vorliegende Beratungsvorlage nebst nichtöffentlichen Anlagen auf (über 140 Seiten). Seine Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Rakebrand, erklärt FBL Siemen, dass die Ausnahmegenehmigungsgebühren durch den Kreis erhoben werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich je nach Antragstellung (wie z.B. Größe und Anzahl der Fahrzeuge etc.).

 

Ausschussmitglied Rakebrand könne dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen, seine Fraktion sei hier aber anderer Auffassung. Seines Erachtens sind die Lohnunternehmen mit ihren „Geschossen“, die durch die Straßen „donnern“, auch innerorts, ein großes Problem. Eine angemessene Geschwindigkeitsbegrenzung macht seines Erachtens dennoch Sinn, da es auch Leute gibt die sich dennoch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, auch ohne Kontrollen.

 

Bürgermeister Pieper merkt an, dass es sich hier um Gemeindestraßen außerorts handelt. Verwaltungsseitig wird aufgrund der bisher geführten Diskussionen vorgeschlagen, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

Nach kurzer Ausführung durch Ausschussmitglied Claußen wird der Antrag der CDU-Fraktion zurückgenommen. Seine Fraktion könne sich nunmehr dem Antrag von Ausschussmitglied Würdemann anschließen, es sollten aber Geschwindigkeitskontrollen durch den Landkreis sowie der Polizei durchgeführt werden.

 

Durch FBL Siemen wird darauf hingewiesen, dass eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft dann aber auch für alle Fahrzeuge gelte, nicht nur für den landwirtschaftlichen Verkehr. Eine derartige Anordnung wird nicht erfolgen, höchstens auf den tatsächlich gefährdeten Strecken.

 

Herr Claußen übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Claußen beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung (17:49 Uhr).

 

Um 17:55 Uhr wird die Sitzung wieder fortgeführt und den Vorsitz übernimmt wieder Herr Scholz.

 

Ausschussmitglied Claußen stellt in Namen seiner Fraktion nunmehr folgenden weitergehenden Antrag:

 

Die vorhandenen Tonnenbegrenzungen (5 to) sind aufzuheben und zu demontieren, im Gegenzug ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung (auf 30 km/h) an schlechten Wegestrecken der außerörtlichen Gemeindestraßen zu beantragen.

 

Durch Ausschussmitglied Würdemann wird der weitergehende Antrag der FDP-Fraktion zurückgezogen.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wird bei 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.