Durch FBL Siemen wird eingangs darauf hingewiesen, dass diese Thematik schon einmal beraten, seinerzeit aber keine Entscheidung getroffen wurde. Nunmehr hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ beschlossen. Aus diesem Grunde halte die Verwaltung eine Umbenennung für erforderlich auch wegen der Auffindung von Hausnummern für z. B. Rettungsfahrzeuge. Von den betroffenen Anliegern habe die Verwaltung keine negativen Rückmeldungen bezüglich der Umbenennung erhalten. Kurz wird verwaltungsseitig die vorgesehenen Umnummerierungen an der Gartenstraße angesprochen.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, dass der Teilbereich der Gemeindestraße „An der Bäke“ vor den Grundstücken 2 bis 4 der „Gartenstraße“ zugeschlagen und umgewidmet wird. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, die Benennung der Gemeindestraße im Bebauungsplangebiet Nr. 144 „Wiefelstede, An der Bäke“ in „An der Bäke“ gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz.