Bürgermeister Pieper erläutert kurz das Leaderverfahren. Das Fördervolumen beträgt 50 %. Der jährliche Gemeindeanteil am Leaderprogramm beträgt 54.000,00 €. Die geschätzten Maßnahmekosten betragen rd. 88.000,00 €, somit würde der Haushalt nicht belastet werden. Die Lokale Aktionsgruppe hat dem Antrag bereits zugestimmt. Um abschließend den Antrag genehmigt zu bekommen, ist für das Jahr 2017 die Antragstellung beim Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen. Letztlich ist nun die Entscheidung des Verwaltungsausschusses abzuwarten, ob die Durchführung der Maßnahme mitgetragen werde.

 

Ausschussmitglied Würdemann hält die Herrichtung des Wanderweges eigentlich für gut; nur die 88.000,00 € machen ihn nachdenklich.

 

Durch Bürgermeister Pieper wird erklärt, dass Erdarbeiten sowie die Verbreiterung des Weges vorgesehen seien. Voraussetzung einer Förderung ist auch, dass der Wanderweg barrierefrei ausgebaut werde.

 

Ausschussmitglied Thom hält die Sache für gut und durch die Erläuterungen aus der Beratungsvorlage nebst Anlage verstehe er nun auch das Leaderprogramm.

 

Auch Ausschussvorsitzender Claußen merkt an, wie wichtig das Leaderprogramm sei; ohne hätte der Ausschuss die Herstellungskosten in Höhe von 88.000,00 € nicht angenommen.

 

Bürgermeister Pieper möchte noch drauf hinweisen, dass dieses Signal nicht nur an die Gemeinde sondern auch an Private sowie Vereine gesetzt werden solle. Nur sei die Umsetzung des Leaderprogrammes auch an das umfangreiche europaweite Vergaberecht gebunden. Aus diesem Grunde wird die Gemeinde in diesem Fall den ersten Förderantrag stellen um dann weiteren Antragstellern Hilfestellungen geben zu können.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Herrichtung eines Teilstückes des Kirchweges bis zur Stahlstraße mit einem geschätzten Kostenvolumen in Höhe von 88.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, die Antragstellung beim Amt für regionales Landesentwicklung vorzunehmen.