Auch hier hat am 10.01.2017 ein gemeinsamer Ortstermin stattgefunden. Auch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzesänderung bezüglich „Tempo 30 km/h vor Schulen, Kindergärten etc. kommt hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht in Betracht. Durch die Polizei werden Gesamtabwägungen unter Berücksichtigung des fließenden Verkehrs vorgenommen und demnach waren die Geschwindigkeiten angemessen. Im Februar soll hier ein Dialogdisplay aufgestellt werden.

 

Das Protokoll wird der Niederschrift beigefügt.