Ausschussvorsitzender Claußen spricht noch einmal die neue Regelung der Schülerbeförderung an, demnach müssen bestimmte Schülerjahrgänge die in einem unmittelbaren Umkreis von rd. 3 km entfernt wohnen die Schulwegstrecke mit dem Fahrrad fahren oder anderweitig zur Schule kommen. Wenn der Landkreis dieses vorschreibt, nimmt man diesen dann auch in Verantwortung bei Dunkelheit oder Glatteis?

 

Durch Bürgermeister Pieper wird auf die Kostentariffreiheit hingewiesen. Selbstverständlich können auch diese Schüler den Bus nutzen, sie müssen allerdings dann eine Fahrkarte lösen. Die Zuständigkeit liegt beim Träger der Schülerbeförderung.