Sitzung: 24.01.2017 Straßen- und Verkehrsausschuss
Ausschussvorsitzender Claußen spricht noch einmal die neue Regelung der Schülerbeförderung an, demnach müssen bestimmte Schülerjahrgänge die in einem unmittelbaren Umkreis von rd. 3 km entfernt wohnen die Schulwegstrecke mit dem Fahrrad fahren oder anderweitig zur Schule kommen. Wenn der Landkreis dieses vorschreibt, nimmt man diesen dann auch in Verantwortung bei Dunkelheit oder Glatteis?
Durch Bürgermeister Pieper wird
auf die Kostentariffreiheit hingewiesen. Selbstverständlich können auch diese
Schüler den Bus nutzen, sie müssen allerdings dann eine Fahrkarte lösen. Die
Zuständigkeit liegt beim Träger der Schülerbeförderung.