a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation.

 

FBL Siemen berichtet, dass die Zuwegung zum Regenrückhaltebecken zur Sicherheit von bisher 3 m auf nunmehr 4 m verbreitert wurde, um die Erreichbarkeit auch mit größeren Gerätschaften zu verbessern und Beschädigung an möglichen Zaunanlagen beidseitig des Weges zu verhindern.

 

Ausschussmitglied Schröder bittet auch hier zu prüfen, ob das Geruchsgutachten mit dem betroffenen Landwirt besprochen wurde. Weiter möchte er wissen, warum hier im Gegensatz zur Planung Am Ostkamp eine geringere Fahrbahnbreite von nur 7 m gewählt wurde.

 

Frau Abel, NWP, erklärt, dass auf der Fläche Am Ostkamp ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten sei. Zu dem angesprochenen Geruchsgutachten weist Sie darauf hin, dass die Landwirtschaftskammer in solchen Fällen stets die Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe vertrete.

 

Ausschussmitglied Weden hält die Begründung für die geringere Fahrbahnbreite angesichts der höheren Verdichtung bei der Bebaubarkeit für nicht schlüssig.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass im Baugebiet Am Ostkamp mehrere Mehrfamilienhäuser mit jeweils bis zu 8 Wohneinheiten möglich seien.

 

Ausschussmitglied Helm geht noch einmal auf die Anfänge der Planung ein. Ursprünglich sei von 10 Grundstücken gesprochen worden. Laut Aussage des Investors sollten pro Jahr 2 - 3 Häuser errichtet werden, auch um die Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Die jetzt vorgesehene Planung mit 15 Grundstücken und einer Zweigeschossigkeit habe ihn doch sehr überrascht.

 

BM Pieper hält entgegen, dass man mit Bauland sparsam umgehen sollte. Eine verdichtete Bebauung sollte daher gefördert werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke weist darauf hin, dass die jetzige Planung der des Aufstellungsbeschlusses entspreche.

 

Ausschussmitglied Weden erklärt, dass seine Fraktion nicht gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes sei, auch wegen der Erweiterungsoption. Der Bedarf an kleineren Grundstücken um 500 m² sei vorhanden. Kritisiert werde lediglich die Informationspolitik zu Beginn des Verfahrens.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass seine Fraktion dem Bebauungsplan nicht zustimmen werde, da diese Planung in die Landschaft hineinrage und eine weitere Bebauung nach sich ziehen werde. Es sollten zunächst die innerörtlichen Flächen entwickelt werden. Die Begründung, dass mit kleineren Grundstücken bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden könne, sei für ihn nicht schlüssig. Dies funktioniere nur mit der Gemeinde und nicht mit einem Investor.

 

Ausschussmitglied Stalling hält die jetzige Diskussion für überflüssig. Man wisse, dass der Bedarf vorhanden sei.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Ausschussmitglied Nacke hält die Kritik am Verfahren für überzogen. Es habe in der Vergangenheit vergleichbare Verfahren gegeben. Entscheidend sei allein die Beschlusslage. Es sei zu begrüßen, dass hier ein privater Investor tätig werde. Die Planung sei zudem mit der vorhandenen Infrastruktur verträglich. Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 sei an eine Erweiterungsmöglichkeit gedacht worden. Insgesamt handele es sich hier um eine vernünftige Planung.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den anwesenden Investor die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Herr Küpker macht deutlich, dass sich die Anzahl der Grundstücke gegenüber seinem Ursprungsantrag von vor ca. 4 Jahren nicht geändert habe, und bittet die Verwaltung, dies anhand der Aktenlage zu überprüfen.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

BM Pieper sagt zu, den Ursprungsantrag inklusive Grundstücksplan dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Anmerkung: Der Antrag vom 03.02.2014 inklusive Grundstücksplan ist in der Anlage beigefügt.

 

Bei einer Nein-Stimme ergeht anschließend mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: