a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt FBL Siemen, dass es durchaus häufiger Hinweise auf Ablagerungen von Müll und Bauschutt auf dem Gelände Am Ostkamp gebe. Diese seien jedoch selten konkret. Bislang sei man lediglich auf unproblematische Schuttablagerungen gestoßen. Dennoch werde man vorsorglich Haushaltsmittel für die Beseitigung von Problemstoffen einplanen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse berichtet FBL Siemen, dass mit den betroffenen Vereinen schon vor einigen Jahren Gespräche geführt worden seien. In den Nutzungsverträgen seien Kündigungsfristen von bis zu einem Jahr enthalten. Man werde noch weitere Gespräche mit den Vereinen führen.

 

Ausschussmitglied Schröder möchte wissen, ob das Geruchsgutachten mit dem betroffenen Landwirt besprochen worden sei und ob die Festsetzungen für den Gewerbebetrieb Plömacher noch verbindlich seien. Weiter fragt er nach einem sachlichen Grund für die vorgesehene Breite der Erschließungsstraße von 8 m.

 

Frau Abel, NWP, geht davon aus, dass die Landwirtschaftskammer vor dem Erstellen des Gutachtens den Landwirt befragt hat. Zudem werden die zulässigen Grenzwerte deutlich unterschritten. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 (VHB 8) seien seinerzeit zur Einhaltung der Richtwerte Schallschutzmaßnahmen festgesetzt worden. Die geplante Bebauung rücke nicht näher heran als die bereits vorhandene.

 

FBL Siemen erklärt, dass das Gewerbeaufsichtsamt und der Landkreis bei einem Ortstermin nach dem Brand erklärt hätten, dass die hier geltenden Bebauungspläne weiterhin gültig seien.

 

Frau Abel, NWP, fügt hinzu, dass das Gewerbeaufsichtsamt im nächsten Verfahrensschritt beteiligt werde.

 

Ausschussmitglied Schröder verweist auf die geplanten gesetzlichen Neuerungen zur Förderung des Tierwohls in der Landwirdschaft. Es müsse daher genauestens geprüft werden, ob dem betroffenen Landwirt die dann eventuell erforderlichen Baumaßnahmen aufgrund der heranrückenden Wohnbebauung überhaupt noch möglich sind.

 

FBL Siemen weist noch einmal darauf hin, dass die Grenzwerte deutlich unterschritten werden. Die Landwirtschaftskammer sehe in der Planung keinerlei Probleme. Zur angesprochenen Straßenbreite erklärt er, dass diese auch wegen der erforderlichen Parkplätze und dem verkehrsberuhigten Ausbau gewählt wurde. 7 m seien auch nach Aussage des Planungsbüros zu wenig.

 

Ausschussmitglied Helm verweist auf die verdichtete Bebauung und vorgesehene Zweigeschossigkeit im Bebauungsplangebiet Nr. 29 I und hält eine solche Festsetzung auch hier für sinnvoll.

 

FBL Siemen entgegnet, dass eine durchgehende Zweigeschossigkeit bislang politisch nicht gewollt war.

 

Ausschussmitglied Teusner spricht sich erneut dafür aus, für den Betrieb Plömacher einen Alternativstandort zu suchen. Da sich die Bürgerinnen und Bürger eine Kompensation vor Ort wünschen würden schlägt er vor, die Restfläche des Alten Sportplatzes als Ausgleichsfläche zu verwenden.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: