a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert den überarbeiteten Satzungsentwurf und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Die im Gestaltungskonzept enthaltene Rad- und Fußwegverbindung zur Straße „Am Sportplatz“ und das geplante Regenrückhaltebecken müssen nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt Frau Abel, dass der Rad- und Fußweg auch nicht in den angrenzenden Bebauungsplänen aufgenommen werden müsste.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass sich die Sportplätze im unbeplanten Innenbereich befinden würden. Er kündigt an, dass die Trasse für den Weg bis Ende des Monats freigeschnitten werde.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt FBL Siemen, dass eine private Anbindung an die Ofenerfelder Straße nicht zulässig sei. Das Widmungsverfahren sei bereits angestoßen und der Ortsbürgerverein um Vorschläge für die Straßenbenennung gebeten worden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt FBL Siemen, dass die Größe des Regenrückhaltebeckens bekannt und die Lage mit dem Sportverein abgestimmt worden sei..