Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorschlag / Empfehlung:

 

1) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Stellenplan und die Stellenübersichten in der vorliegenden Form in den Nachtragshaushaltsplan 2017 zu übernehmen.    

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse im Sinne der vorliegenden Beschlussvorlage vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.

    


Fachdienstleiter Rohloff erläutert zunächst die wesentlichen Punkte zur Änderung der Entgeltordnung. Im Anschluss erläutert Rohloff die wesentlichen Eckpunkte für die Neueinrichtung der zentralen Vergabestelle. Dargestellt wird dabei auch, dass die Leistungsbeschreibung weiterhin im zuständigen Fachdienst erstellt werde und die weiteren Vergabearbeiten dann bei der neuen Stelle angesiedelt sind.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schröder erklärt Rohloff, dass es für die Besetzung zunächst eine interne Ausschreibung geben werde. Die Stelle werde als Vollzeitstelle ausgeschrieben, da noch weitere Stellenanteile zu besetzen seien.

 

Auf Anmerkung des Ausschussmitgliedes Schröder erläutert Pieper, dass sich die Gemeinde durch eine zentrale Vergabestelle rechtssicher aufstellen wolle. Das Vergaberecht werde zunehmend komplizierter und könne nur noch durch gut geschultes Personal bewältigt werden. Verfahrensfehler sollten dringend vermieden werden.

 

Ausschussmitglied Bruns findet die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle positiv. Auf Nachfrage von Bruns erläutert Pieper, dass die “normalen” Vergabeverfahren im Hause vorgenommen werden sollen. Bei EU-weiten bzw. sehr komplexen Verfahren müsse eventuell weiterhin auf externe Hilfe zurückgegriffen werden, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

 

Ausschussmitglied Schröder stellt den Antrag an die Verwaltung mit dem Kommunalen Schadensausgleich Rücksprache zu halten, inwieweit die Gemeinde versicherungstechnisch bei Verfahrensfehlern geschützt sei.

 

Verwaltungsseitig kann mitgeteilt werden, dass ein Verfahrensfehler durch die Eigenschadenversicherung der Gemeinde Wiefelstede gedeckt sei.

 

 


Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: