Sitzung: 14.03.2017 Finanzausschuss
Ausschussmitglied Müller-Saathoff fragt an, ob die Einrichtung einer FSJ- bzw. Bufdi-Stelle im Bereich des Bauhofes/Schulhausmeisterdienstes möglich sei.
Pieper erläutert, dass die Bedarfsberechnung im Bereich der Schulhausmeister ergeben habe, dass die personelle Ausstattung ausreichend sei.
Der Einsatz von
Bundesfreiwilligen soll nach dem Bundesfreiwilligengesetz (BFDG) § 3 als
überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
(Kinder- u. Jugendhilfe, Gesundheits- und Altenpflege, etc.) erfolgen. Außerdem
ist der Einsatz arbeitsmarktneutral zu gestalten, die Einsatzstelle darf weder
einen vorhandenen Arbeitsplatz fortfallen lassen, noch die Einrichtung eines
Arbeitsplatzes einsparen. Ein Bundesfreiwilligendienst auf dem Bauhof bzw. als
Hausmeistergehilfe entspricht nicht dem sozialen Einsatzbereich wie er im
Bundesfreiwilligengesetz vorgegeben wird.