Der Gemeinderat beschließt die Einziehung der Teilverkehrsfläche der Gemeindestraße „Im Grund“ gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.

 


 

Beigeordneter Thom stellt den Antrag, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, weil er nicht öffentlich diskutiert wurde.

Laut Ratsmitglied Claußen wurde dieses Thema bereits besprochen.

 

Einstimmig ergeht bei einer Enthaltung folgender Beschluss: