Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die abgeschlossenen Baumaßnahmen/Veränderungen an der ARA Wiefelstede zur Kenntnis.

 


 

Herr Hofmann, EWE WASSER GmbH, erläutert ausführlich den aktuellen Sachstand zur Abluftreinigungsanlage der Kläranlage Wiefelstede nach der Durchführung des 1. Bauabschnittes und deren Funktionsweise anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Als Resultat der Geruchsmessung kann festgestellt werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Lediglich in einem kleineren Randbereich des westlich gelegenen Gewerbegebietes komme es zu einer geringfügigen Überschreitung. Das Gewerbeaufsichtsamt habe bestätigt, dass die bisher getätigten Maßnahmen ausreichend seien. Eine schriftliche Bestätigung werde noch erfolgen. Nachdem es im Herbst des letzten Jahres eine weitere Beschwerde über den Geruch der Kläranlage gegeben habe, sei die Absaugluftmenge erhöht worden. In naher Zukunft werde der Klärschlamm außerdem nicht mehr nach der mobilen Entwässerung auf dem Schlammlagerplatz gelagert und mittels Radlader auf Transportfahrzeuge geladen, sondern direkt in Container abgeladen. Diese werden abgedeckt und zeitnah abgefahren, so dass der Geruch weiter reduziert werde. Weitere Maßnahmen zur weiteren Geruchsreduktion seien möglich, derzeit aber nicht erforderlich. Sie würden auch zu einer Anhebung der Abwassergebühren führen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Broziat bestätigt Herr Hofmann, dass der beobachtete Verkehr von Traktoren mit Güllebehältern mit der Abfuhr des Klärschlammes zusammenhängt.

 

Ausschussmitglied Bruns vermisst in der Präsentation einen Vergleich der aktuellen Geruchswerte mit den damaligen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt BM Pieper, dass es nach der Erhöhung der Absaugluftmenge Ende September des letzten Jahres keine weiteren Beschwerden gegeben habe, was von Herrn Hofmann bestätigt wird.

 

BM Pieper hält die Durchführung weiterer Maßnahmen für nicht notwendig.

 

Herr Hofmann fügt hinzu, dass sich die Geruchssituation durch die Änderung bei der Klärschlammbehandlung noch deutlich verbessern werde.

 

Für Ausschussmitglied Müller-Saathoff ist die „Schlammschlacht“ erfolgreich geschlagen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff bestätigt Herr Hofmann, dass die Abluftreinigungsanlage noch einen Puffer habe. Die Anlage funktioniere rein biologisch ohne den Einsatz von Chemikalien.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schröder erklärt Herr Hofmann, dass bei der Beurteilung der Geruchsimmissionen nach den vorliegenden Bauleitplänen und nicht nach der tatsächlichen Nutzung gewertet wurde. Die schriftliche Bestätigung des Gewerbeaufsichtsamtes werde an die EWE WASSER GmbH und nicht an die Gemeinde adressiert sein. Diese erhalte jedoch eine Kopie.

 

Ausschussmitglied Schröder möchte wissen, ob die vorhandene Anlage für die geplanten Erweiterungen der Wohnbebauung und die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete ausreiche und bittet hierzu um Erstellung einer Prognose.

 

Herr Hofmann erklärt, dass hierzu eine Hochrechnung erstellt werden könnte.

 

Ausschussmitglied Schröder beantragt, eine Hochrechnung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungen und der geplanten baulichen Entwicklungen erstellen zu lassen.

 

FBL Siemen entgegnet, dass jede Abwasserreinigungsanlage (ARA) irgendwann an ihre Grenze stoße. Die Abwassermenge werde jedoch durch eine weitere Wohnbebauung nicht dramatisch ansteigen, da der Wasserverbrauch pro Kopf und Jahr in den vergangenen Jahren um 7 - 8 cbm gesunken sei. Die Ansiedlung abwasserintensiver Betriebe könne gesteuert werden.

 

Ausschussmitglied Schröder ist der Auffassung, dass man wegen der möglichen baulichen Entwicklungen unbedingt Kenntnisse über das Potenzial der ARA benötige.

 

Herr Hofmann weist darauf hin, dass die ARA erweiterbar sei.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass seinerzeit für spätere Erweiterungen Flächen gesichert wurden. Eine genaue Prognose kann seiner Meinung nach nur schwer erstellt werden.

 

Anmerkung:         Das Antwortschreiben der EWE WASSER GmbH ist dem                                                 Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt FBL Siemen, dass die seinerzeit vorhergesagte Gebührenanhebung von 15 bis 20 Cent pro cbm wegen der günstigen Zinsentwicklung nicht eingetreten sei. Die Gebühren konnten stattdessen sogar gesenkt werden.