a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Herr Diekmann, Planungsbüro Diekmann & Mosebach, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Einige der Änderungen wurden auf Wunsch der Christoffers Kulturbau GmbH vorgenommen.

 

FBL Siemen erklärt, dass auf dem zukünftigen Betriebsgelände der Dieluweit Metallhandel GmbH & Co.KG noch ein Leitungsrecht zum Regenrückhaltebecken hin eingezeichnet werden müsse. Dies sei mit Herr Dieluweit abgesprochen.

 

Ausschussmitglied Teusner erinnert daran, dass seine Fraktion damals gegen den vorhabenenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 gestimmt habe, weil man die Befürchtung hatte, dass an dieser Stelle noch mehr hinzukommen werde. Diese Befürchtung bestätige sich nun hiermit. Der Betrieb möchte erweitern, was am jetzigen Standort jedoch nicht möglich sei. Unter der Voraussetzung, dass sich am alten Standort nicht ein ähnlicher Betrieb ansiedelt, werde man die für die Umsiedlung erforderliche Planung daher schweren Herzens mittragen. Die Verkehrssituation müsse jedoch beobachtet und die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes kontrolliert werden.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: