Frau Grube, BUND Kreisgruppe Ammerland, möchte wissen, ob im Zielabweichungsverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Das öffentliche Interesse an einer Durchführung der Planung werde im Antrag damit begründet, dass die A 20 im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vorhaben des weiteren Bedarfs aufgenommen wurde. Der BUND habe jedoch gegen den Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Eine Entscheidung stehe noch aus.

 

BM Pieper erklärt, dass hier der Landkreis Ammerland Träger des Verfahrens sei. Ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werde, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Gemeinde werde lediglich beteiligt. Ihr Einvernehmen sei in diesem Verfahren nicht erforderlich.

 

Auf Anfrage von Herrn Wachtendorf, Vertreter des Seepark Lehe, erklärt Ausschussvorsitzender Nacke, dass das Einräumen eines Rederechts immer eine Einzelfallentscheidung sei. Wegen der anschließenden Ratssitzung könne es hier zeitliche Probleme geben.

 

Herr Wachtendorf fragt nach der Reaktion der Landesverkehrsbehörde auf die Stellungnahme der Gemeinde zum Trassenverlauf und zur geforderten Zusammenlegung der einzelnen Bauabschnitte.

 

BM Pieper erklärt, dass hierzu ein Erörterungstermin stattgefunden habe. Die Abwägung der Landesverkehrsbehörde sei in diesen Punkten negativ. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Raumordnungsverfahren zur Trassenplanung abgeschlossen und die Bildung von Abschnitten möglich und zulässig sei.

 

Herr Wachtendorf kritisiert, dass im Raumordnungsverfahren keine Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden habe. Man fühle sich daher „über den Tisch gezogen“.

 

BM Pieper weist darauf hin, dass das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sei. Eventuell könne hier noch Klage eingereicht werden. Die Zuständigkeit liege aber auch hier nicht bei der Gemeinde.

 

Frau Grube fügt hinzu, dass eine Klage nicht möglich sei.

 

Herr Wachtendorf hätte sich von der Gemeinde etwas mehr Engagement für die Interessen des Seepark Lehe gewünscht.