Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Benehmen für das Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 8 NROG im Rahmen der Planung einer Bodenabbaustätte in Wiefelstede-Lehe herzustellen.

 


 

 

Herr Marc Overesch, selbstständiger Gutachter des Büros für Geowissenschaften, stellt anliegende Präsentation vor.

 

Ausschussmitglied Würdemann erkundigt sich nach eventuellen temporären Grundwasserabsenkungen wenn Wasser in die Abbaustelle gelangt.

 

Laut Overesch ist der Abbau nur mit einem Saugbagger geplant. Die maximale Abbautiefe unter der Wasseroberfläche betrage 21 Meter.

 

Ausschussmitglied Schröder gibt zu bedenken, dass für Vertrauensschutz der Anwohner gesorgt werden müsse. Das Gutachten basiere auf verschiedene Annahmen. Häufig gebe es aber in der Praxis Abweichungen. Es sollte im Rahmen der Maßnahme ein Beweissicherungsverfahren mit sogenannten Data Logger durchgeführt werden, damit Anwohner geschützt werden.

Die Unterlagen sehen derzeit keine Data Logger vor. Er befürworte den Einsatz dieser Geräte jedoch. So wäre jederzeit der Grundwasserstand messbar und könne in einem erträglichen Rahmen gehalten werden.

 

Ausschussmitglied Teusner hinterfragt kritisch, welche Konsequenz es hätte, wenn laut Data Logger größere Abweichungen wären.

 

Gutachter Overesch erklärt, dass eventuelle Missstände abzustellen seien.

 

Weiterhin erkundigt Ausschussmitglied Teusner sich, was denn passiere, wenn das Datensicherungsverfahren nicht mit dem Gutachten übereinstimme.

 

Gutachter Overesch erklärt, dass man den Abbau nicht rückgängig machen könne; höchstens eine Sandauffüllung wäre möglich. Er hält jedoch größere Abweichungen, sofern die Annahmen und Angaben aus dem Antrag eingehalten werden, für extrem unwahrscheinlich. Es sei mehr Böschung vorgesehen als nötig. Ferner sei der Sandabbaubereich gegenüber der Ursprungsplanung auf sein Anraten deutlich verkleinert worden.

 

Ausschussmitglied Claußen fragt, ob eine Stellungnahme des Landkreises bezüglich des Sandabbaus vorliege.

 

Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass es sich um das Zielabweichungsverfahren des Landkreises Ammerland handelt. Hierzu gäbe es selbstverständlich keine Stellungnahme des Landkreises. Die Gemeinde könne im Rahmen des Verfahrens das Benehmen herstellen oder versagen.

 

Ausschussvorsitzende Osterloh unterbricht die Sitzung und erteilt Herrn Wachtendorf das Wort.

 

Herr Wachtendorf, Anwohner des Seepark Lehe, stellt anliegende Präsentation vor.

 

Die Sitzung wird von der Ausschussvorsitzenden Osterloh wieder aufgenommen.

 

Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass es nicht darum ginge, ob zugestimmt oder dagegen gestimmt werde, sondern nur um das Benehmen herzustellen.

Der Gemeinderat könne seiner Meinung nach aber auch das Benehmen verweigern und sich so auf die Seite der Bürger stellen.

 

Alsdann ergeht mit 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung: