Sitzung: 19.06.2017 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: B/0846/2017
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, das Benehmen für das Zielabweichungsverfahren
gem. § 6 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 8 NROG im Rahmen der Planung
einer Bodenabbaustätte in Wiefelstede-Lehe herzustellen.
Herr Marc Overesch, selbstständiger
Gutachter des Büros für Geowissenschaften, stellt anliegende Präsentation vor.
Ausschussmitglied Würdemann erkundigt
sich nach eventuellen temporären Grundwasserabsenkungen wenn Wasser in die
Abbaustelle gelangt.
Laut Overesch ist der Abbau nur mit
einem Saugbagger geplant. Die maximale Abbautiefe unter der Wasseroberfläche
betrage 21 Meter.
Ausschussmitglied Schröder gibt zu
bedenken, dass für Vertrauensschutz der Anwohner gesorgt werden müsse. Das
Gutachten basiere auf verschiedene Annahmen. Häufig gebe es aber in der Praxis
Abweichungen. Es sollte im Rahmen der Maßnahme ein Beweissicherungsverfahren
mit sogenannten Data Logger durchgeführt werden, damit Anwohner geschützt
werden.
Die Unterlagen sehen derzeit keine Data
Logger vor. Er befürworte den Einsatz dieser Geräte jedoch. So wäre jederzeit
der Grundwasserstand messbar und könne in einem erträglichen Rahmen gehalten
werden.
Ausschussmitglied Teusner hinterfragt
kritisch, welche Konsequenz es hätte, wenn laut Data Logger größere
Abweichungen wären.
Gutachter Overesch erklärt, dass
eventuelle Missstände abzustellen seien.
Weiterhin erkundigt Ausschussmitglied
Teusner sich, was denn passiere, wenn das Datensicherungsverfahren nicht mit
dem Gutachten übereinstimme.
Gutachter Overesch erklärt, dass man den
Abbau nicht rückgängig machen könne; höchstens eine Sandauffüllung wäre
möglich. Er hält jedoch größere Abweichungen, sofern die Annahmen und Angaben
aus dem Antrag eingehalten werden, für extrem unwahrscheinlich. Es sei mehr
Böschung vorgesehen als nötig. Ferner sei der Sandabbaubereich gegenüber der
Ursprungsplanung auf sein Anraten deutlich verkleinert worden.
Ausschussmitglied Claußen fragt, ob eine
Stellungnahme des Landkreises bezüglich des Sandabbaus vorliege.
Bürgermeister Pieper weist darauf hin,
dass es sich um das Zielabweichungsverfahren des Landkreises Ammerland handelt.
Hierzu gäbe es selbstverständlich keine Stellungnahme des Landkreises. Die
Gemeinde könne im Rahmen des Verfahrens das Benehmen herstellen oder versagen.
Ausschussvorsitzende Osterloh
unterbricht die Sitzung und erteilt Herrn Wachtendorf das Wort.
Herr Wachtendorf, Anwohner des Seepark
Lehe, stellt anliegende Präsentation vor.
Die Sitzung wird von der
Ausschussvorsitzenden Osterloh wieder aufgenommen.
Ausschussmitglied Teusner erklärt, dass
es nicht darum ginge, ob zugestimmt oder dagegen gestimmt werde, sondern nur um
das Benehmen herzustellen.
Der Gemeinderat könne seiner Meinung
nach aber auch das Benehmen verweigern und sich so auf die Seite der Bürger
stellen.
Alsdann ergeht mit 7 Ja-Stimmen und 4
Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung: