Die ordnungsgemäße Ladung und die anwesenden Mitglieder werden festgestellt.

 

Bürgermeister Pieper erläutert die §§ 40-42 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Treuepflicht) und verpflichtet Frau Meike Meyer per Handschlag.