Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede nimmt den Entwurf des Trägerschaftsvertrages Diakonisches Werk e.V. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Vertragsabschluss mit dem Diakonischen Werk e.V. und der Ev. Kirchengemeinde Wiefelstede entsprechend vorzubereiten.  Haushaltsmittel für die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude sind ab 2018 im FB III, FD Gebäudemanagement einzuplanen.

 

 


 

Ausschussmitglied Weden kritisiert das Vorgehen des Oberkirchenrates, der den Vertrag mit dem Diakonischen Werk e. V. durch die Änderung der Bezuschussung der Kindertagesstätten einseitig aufkündigt. Die Kirche ziehe sich immer mehr aus ihrer Verantwortung zurück. Waren es früher noch Zuschüsse in Höhe von 20 % zu den Fachpersonalkosten (nicht Küchenpersonal, Reinigungskräfte etc., die ebenfalls zum ordentlichen Betrieb einer Kita gehören), so wurde dies ab 2007 bereits auf 10 % reduziert. Nun soll ab 2018 lediglich noch ein Pauschalbetrag pro Gruppe erfolgen. Ggf. müsse man sich zukünftig mit anderen Trägermodellen beschäftigen, wenn sich die Kirche weiter zurückziehen. Mit knirschenden Zähnen werde er der Änderung des Trägerschaftsvertrages zustimmen.

 

FBL Lemp kann den Redebeitrag des Ausschussmitgliedes Weden nachvollziehen. Hier habe kein Miteinander stattgefunden. Man habe aus der Zeitung von der Beschlussfassung des OKR erfahren. Dies sei keine gute Zusammenarbeit. Die Kommunen haben nur die Wahl, der Entscheidung des OKR zu folgen oder aber die Zusammenarbeit mit der Kirche als Kita-Träger zu beenden. Zwar sei die Zuschusshöhe mit der neuen pauschalen Berechnung durch die jetzt mögliche Einbeziehung der 3. Gruppe im Kiga Thienkamp nahezu identisch zum Vorjahr, allerdings werde sich dies in den nächsten Jahren deutlich verringern (durch Tarifabschlüsse etc.).

 

Ausschussmitglied Bäcker unterstützt die Aussagen des Herrn Weden. Bereits die Halbierung des Zuschusses zu den Fachpersonalkosten in 2007 führt zu einer Diskussion in den Gremien. Zu bemängeln sei, dass die Gemeinde hier vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Das Vorgehen der Kirche müsse weiter beobachtet werden. Ggf. müsse in Zukunft eine Diskussion in den politischen Gremien erfolgen, ob eine kirchliche Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten noch gewollt sei.

 

BM Pieper führt aus, dass der vorliegende Vertragsentwurf schon abschließend mit den OKR abgestimmt sei, jedoch müsse der Vertragsentwurf noch dem Gemeindekirchenrat vorgelegt werden. Hier werde es evtl. redaktionelle Änderungen geben. Mit dem dann abgestimmten Vertragsentwurf wird dann noch eine Abstimmung in den politischen Gremien erfolgen.

 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Osterloh teilt BM Pieper mit, dass eine Kündigungsfrist von 9 Monaten zum Jahresende durchaus kurz, aber auch üblich sei.

 

FBL Lemp führt abschließend aus, dass es bei dem Trägerschaftsvertrag inhaltlich kaum Änderungen gegeben habe. Lediglich der Umstand, dass die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude nun vom Gebäudemanagement erfolgen soll und die Änderungen hinsichtlich der Bezuschussung werden neu geregelt. Die verschiedenen Trägerschaftsverträge aus den vergangenen Jahren/Jahrzehnten wurden lediglich neu zusammengeschrieben.

 

Sodann ergeht bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: