Herr Klaus Plieth, Anlieger des Heinrich-Kunst-Weges in Ofenerfeld erinnert an den seinerzeit gestellten Antrag der Anliegerschaft des Heinrich-Kunst-Weges auf Sackgassenbeschilderung. Seinerzeit hat die Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland den Antrag abgelehnt. Begründet wurde dieses, es sei erkennbar durch den Wendehammer, dass dies keine Durchgangsstraße ist. Die Anliegerschaft möchte nunmehr die Frage in den Raum stellen „Warum von Seiten der Behörden permanent Anträge auf Beschilderungen abgelehnt werden, die trotz gegebener Voraussetzung der Straßenverkehrsordnung entsprechen?“ Die Straßen „Am Sandplacken“ und „Heinrich-Kunst-Weg“ sind die einzigen, die von der Ammerlandstraße abgehen. Die Straße „Am Sandplacken“ führt in das Wohnbaugebiet Nr. 130 aber der „Heinrich-Kunst-Weg“ nicht. Immer wieder fahren die Pkw-Fahrer in diese Straße hinein, müssen dann aber feststellen, dass dies eine Sackgasse ist. Er beschreibt kurz die Straßenführung und merkt an, dass es sich hier um eine Winkelstraße handelt. Seines Erachtens ist der Heinrich-Kunst-Weg die meist frequentierte Straße in Metjendorf und Ofenerfeld. Leider haben die Anlieger keine Unterstützung seitens der Gemeinde erfahren. Aus diesem Grunde wünschen sich die Anlieger, dass diese Angelegenheit nochmals thematisiert und die Notwendigkeit einer Sackgassenbeschilderung festgestellt werde.

 

Durch Ausschussvorsitzender Claußen wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit hier nicht bei der Gemeinde liege sondern beim Landkreis Ammerland.

 

FBL Siemen erklärt, dass vor Jahren der „Schilderwald“ abgebaut werden sollte. Somit wurde durch die Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland festgelegt, dass die Sackgassenbeschilderungen an den Straßen entfernt werden, in denen eine Wendemöglichkeit besteht. Er schlägt vor, nochmals eine Stellungnahme an den Landkreis Ammerland abzugeben mit der Begründung, dass sich der Wendehammer im Heinrich-Kunst-Weg nicht am Ende der Straße befinde sondern die Wendemöglichkeit mittendrin liege.

 

Herr Plieth bittet nochmals den Gemeinderat um Unterstützung. Zumindest sollte ein Hinweis auf keine Durchfahrmöglichkeit angebracht werden.