Der Gemeinderat beschließt die Erschließung (Erst- u. Endausbau) im I. Teilabschnitt des Bebauungsplangebietes Nr. 145 „Gewerbegebiet Herrenhausen“ mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt rd. 409.000,00 € (ohne SWK) noch in 2017 zu beginnen und voraussichtlich in 2018 abzuschließen.

 

 


 

Eingangs erläutert der Bürgermeister die Erschließungsplanung. Einzelheiten zur Erschließung können durch FBL Siemen bei Bedarf erläutert werden.

 

FBL Siemen erklärt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereits im Rahmen des ersten Haushaltsnachtrages 2017 gemäß der Kostenannahme des Ingenieurbüros Heinzelmann angemeldet wurden. Nunmehr muss der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan im September 2017 abgewartet werden. Bei positiver Beschlussfassung werden die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben. Zurzeit können weitere Pläne noch nicht vorgestellt werden, da sich diese noch in Bearbeitung befinden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm wird verwaltungsseitig erklärt, dass es sich um die Kosten für den Teilausbau (I. Bauabschnitt) handelt.

 

Ausschussmitglied Schröder spricht die investiven Kosten an und fragt, ob diese später wieder in den Gemeindehaushalt zurückfließen?

 

Bürgermeister Pieper teilt mit, dass diese Kosten durch die Einnahme der Verkäufe der Gewerbegrundstücke refinanziert werden. Eine Zwischenfinanzierung müsse die Gemeinde aber vornehmen.

 

Auf weitere Anfrage von Ausschussmitglied Schröder erklärt der Bürgermeister, dass zurzeit noch keine Kaufinteressenten bekannt seien.

 

Durch FBL Siemen wird erklärt, dass die beiden geplanten Regenrückhaltebecken für das gesamte Bebauungsplangebiet schon jetzt mit hergestellt werden. Die Vorfinanzierung des Teilausbaus erfolgt größtenteils durch den neu anzusiedelnden Betrieb Dieluweit.

 

Bürgermeister Pieper erklärt auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen, dass Gespräche mit evtl. Interessenten nach der Kaufpreiskalkulation geführt werden. Zurzeit laufe noch eine Erfassung über den Bestand von Fledermäusen. Es ist abzuwarten welcher Ausgleich hier zu erfolgen habe. Die Erfassung laufe noch bis September d. J. Anschließend wird dann die Verkaufspreiskalkulation erfolgen.

 

Abschließend weist FBL Siemen noch auf die notwendigen Erschließungsvertragsregelungen hin, erst danach kann mit der Erschließung begonnen werden. Weiterhin erklärt er auf Anfrage von Ausschussmitglied Schröder, dass die Herstellung des Schmutzwasserkanals durch EWE beauftragt werde.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: