a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 108 I "Thienkamp" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP,  stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die Planung vor. Es handele sich hier lediglich um eine Änderung in textlicher Form, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden könne.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Würdemann, erklären FBL Siemen und Frau Abel, dass alle drei Grundstücke des eingeschränkten Gewerbegebietes einbezogen werden mussten. Eine Änderung für nur ein Grundstück sei nicht möglich.

 

Ausschussmitglied Kruse vermisst Festsetzungen für den eventuellen Neubau eines Wohngebäudes.

 

FBL Siemen erklärt, dass das vorhandene Gebäude lediglich umgenutzt werden soll.

 

Ausschussmitglied Schröder fragt an, ob die Verträglichkeit auch im Hinblick auf das gegenüberliegende Gewerbe geprüft worden sei.

 

FBL Siemen erklärt, dass eine Einstufung als Betriebsleiterwohnung aufgrund der Anzahl der Appartements nicht zulässig sei.

 

Ausschussmitglied Schröder weist auf die Gefahr hin, dass hier ein faktisches Wohngebiet entstehen könnte.

 

Frau Abel entgegnet, dass die Planung mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt worden sei.

 

Ausschussmitglied Stolle hätte die Umbaupläne gerne gesehen.

 

FBL Siemen hält entgegen, dass dies in öffentlicher Sitzung nicht möglich sei.

 

Ausschussvorsitzender Nacke schlägt vor, die Umbaupläne in der nichtöffentlichen VA-Sitzung vorzustellen. Es sollte außerdem geprüft werden, ob noch Festsetzungen für eine Wohnbebauung zu treffen seien.

 

Anmerkung: Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im jetzigen eingeschränkten Gewerbegebiet bleiben bestehen.

 

Bei drei Stimmenthaltungen ergeht folgender Beschlussvorschlag: