Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TuS Spohle e.V. zur Beschaffung von zwei transportablen Toren gemäß § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von 1.269,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Auf Anfrage durch Ausschussmitglied Stalling erklärt Ausschussmitglied Geerdes, dass auch bei anderen Sportvereinen transportable Tore vorhanden sind. Insbesondere beim separaten Torwarttraining währen diese unerlässlich und bei schlechter Wetterlage wird durch Einsatz der transportablen Tore der 16-Meter-Raum geschont.

 

    

 


Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: