Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines KK-Gewehres sowie eines Luftgewehrs gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von max. 1.916,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff erklärt, dass alle Anträge auf Sportförderung, insbesondere die Drittelförderung (Beschaffung von Sportgeräten), nach den Sportförderungsrichtlinien zu beurteilen sind. Insbesondere ist der Antrag bis zum 30.06. eines Jahres und vor der Beschaffung zu stellen. Der Antragsteller muss zudem Mitglied im Kreissportbund sein. Außerdem soll der Antragsgegenstand anerkanntermaßen dem Sport dienen und auch notwendig sein. Als weiteres Kriterium ist vorgesehen, dass der Anschaffungswert über 1.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) liegt. In diesem Fall entsprechen die geplanten Beschaffungsmaßnahmen den Sportförderungsrichtlinien, berichtet Müller-Saathoff abschließend.

 

Ausschussmitglied Claußen macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den Beschaffungen der Luftgewehre durch den Schützen- und Heimatverein Gristede e.V. sowie dem Schützenverein Wiefelstede e.V. offenbar um das gleiche Gewehr (LG Modell 800) handeln könnte. Unklar sei die unterschiedliche Höhe der Beschaffungswerte. Fraglich sei außerdem, ob die Beschaffung eines Transportkoffers für das LG Modell 800 durch den Schützenverein Wiefelstede e.V. tatsächlich erforderlich sei. Oftmals könnten die Transportkoffer bisheriger Waffen weitergenutzt werden. Ggfs. lasse sich so der Zuschussbedarf verringern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Schützen- und Heimatverein Gristede e. V. beabsichtigt ein FWB LG800 Universal zu beschaffen. Der Schützenverein Wiefelstede e.V. hat sich hingegen ein FWB LG800X (ALU) anbieten lassen. Ob die Beschaffung eines Transportkoffers notwendig erscheint, wird in den kommenden Tagen durch die Verwaltung beim Schützenverein Wiefelstede e.V. erfragt.

 


Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: