Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit, in 2018 die Neuerrichtung des Spielplatzes im Bebauungsplangebiet 123/I Bokel - Alter Mühlenweg II mit einem Kostenvolumen von rd. 34.400,00 € durchzuführen.

 

 


 

Durch FBL Siemen wird angemerkt, dass ursprünglich Finanzmittel in Höhe von 7.500,00 € eingeplant wurden. Geplant war es die vorhandenen Spielgeräte des aufgehobenen Spielplatzes für die Neuherstellung des Spielplatzes im BPL-Gebiet Nr. 123 I wieder zu nutzen. Aufgrund einer Überprüfung durch den TÜV wurden diese aber für abgängig erklärt. Der Verkauf von zwei Grünflächen an einen bereits ansässigen Anlieger kam nicht zustande. Diese Grünflächen werden nunmehr zum festgesetzten Verkaufspreis an Grundstücksinteressenten veräußert, die Mehreinnahmen können zur Deckung der Kosten für die Neuanschaffung der Spielgeräte verwandt werden.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: