Der Verwaltungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 II „Heidkamp - Nord“ zur Kenntnis.

 


 

FBL Siemen erläutert noch einmal die Sachlage. Da das Regenrückhaltebecken (RRB) in der Bauverbotszone angelegt werden soll, müsse zunächst der Nachweis erbracht werden, dass zur Standortwahl des RRB keine Alternative bestehe. Man habe jedoch keine Eile, da eine Vermarktung erst ab 2019 geplant sei.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: