Sitzung: 14.11.2017 Straßen- und Verkehrsausschuss
FBL Siemen erklärt, dass an Landesstraßen in verschiedenen Ortsdurchfahrtsbereichen die Fahrradbenutzungspflicht aufgehoben wurde. Für die Beschilderung ist nicht die Gemeinde zuständig sondern der Straßenbaulastträger, somit die Straßenmeisterei.