Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 19.03.2016.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

3.      Gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das negative ordentliche Ergebnis (-571.606,69 €) aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt wird und das gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG das außerordentliche Ergebnis (146.208,92 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.

    


Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation die Ergebnisse des Jahres 2013, sowie die Erläuterungen aus dem Prüfungsbericht. Siemen erklärt, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) derzeit mit der Aufholung der Prüfung der Jahresabschlüsse aller Ammerlandgemeinden beschäftigt sei. Zu den Prüfungsbemerkungen erklärt Siemen, dass die eventuelle Umstellung der Buchungsweise erst ab dem Jahresabschluss 2017 erfolgen könne.

 

Kossendey erklärt, dass die CDU-Fraktion die Jahresabschlüsse zur Kenntnis nehme und Einverstanden mit der Entlastung des Bürgermeisters sei. Irritation habe es darüber gegeben, dass erst Ende des Jahres 2017 die Ergebnisse der Jahre 2013 und 2014 präsentiert werden.

 

Pieper erläutert, dass diese Verschiebung u.a. mit der Einführung der Doppik zusammenhänge. Zudem berichtet er, dass alle Arbeiten im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen intern geleistet würden. Auf externe Hilfe sei bewusst verzichtet worden. Ferner habe es personell Veränderungen gegeben, die ebenfalls zu Verzögerungen geführt haben. Ein weiterer Faktor zur Verschiebung sei, dass das RPA eine Vielzahl von Jahresabschlüssen innerhalb kürzester Zeit aufzuholen habe. Pieper sieht die gesetzlich Frist zur Fertigstellung der Jahresabschlüsse zum 31.03. des Folgejahres als nicht einhaltbar.

 

Weden berichtet, dass die Gemeinde Wiefelstede bei der Aufholung der Jahresabschlüsse im Vergleich mit den anderen Gemeinden des Landkreises Ammerland sehr gut aufgestellt sei.

 

Ausschussmitglied Geerdes weist darauf hin, dass auch auf anderen Ebenen häufig die Prüfinstanz der Flaschenhals für verspätet vorgelegte Berichte sei. 

 

 


Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: